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Berichte Einheitlich und Vergleichbar machen

Nachhaltigkeits-standards in Unternehmen

Unternehmen aller Größen müssen zu einem festgelegten Zeitpunkt über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten - nicht nur deutschland- oder europaweit - sondern global. Da Nachhaltigkeit sehr komplex ist, haben sich Nachhaltigkeitsberichts-Standards als wichtiges Instrument erwiesen. Berichte werden so einheitlich und vergleichbar, da relevante Themen behandelt werden. Doch die Anzahl an Nachhaltigkeitsstandards hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nach mehreren Nachhaltigkeitsstandards zu berichten. Dementsprechend müssen sie die verschiedenen Standards vergleichen und Gemeinsamkeiten aber auch Differenzen identifizieren, um Doppelreporting zu vermeiden.

Welche Nachhaltigkeits-standards und Regelwerke gibt es?

Auch wenn das Ziel ein ähnliches ist, so unterscheiden sich die Standards doch in Form der beteiligten Akteure in ihren Zielsetzungen. Dies führt dazu, dass die jeweiligen Standards nicht vollständig deckungsgleich sind. Für die Anwender:innen resultiert dies in einer gewissen Unübersichtlichkeit beziehungsweise Komplexität.

Seit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind Unternehmen, deren Wirtschaftsaktivitäten in der EU stattfinden, mit den ESRS vertraut. Die verbindlichen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schreiben die verpflichtenden Inhalte der CSRD vor: Set 1 enthält zwei themenübergreifende Standards: ESRS 1 & ESRS 2 – sowie 10 themenspezifische Standards. Die Veröffentlichung von Set 2 der ESRS mit sektorspezifischen Standards wird für Juni 2026 erwartet. Es werden dabei alle ESG-Bereiche abgedeckt.

Wie der Name schon sagt, ist der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) vor allem für Unternehmen in Deutschland relevant. Der DNK bietet einen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie in Unternehmen. Er ist insbesondere für KMUs leicht anwendbar und besteht aus 20 DNK-Kriterien.

Ist ein Unternehmen international tätig, sind die GRI-Standards (Global Reporting Initiative) maßgebend. Ziel ist, Transparenz über die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Unternehmen und sonstigen Organisationen zu schaffen. Die Berichterstattung nach den GRI-Standards richtet sich an eine breite Zielgruppe: Investor:innen, Kund:innen, Geschäftspartner, Behörden oder die Zivilgesellschaft. Organisationen können die Standards unabhängig von ihrer Art und Größe anwenden. So werden diese  von 93 % der 250 größten Unternehmen der Welt verwendet. Von diesen Standards ausgehend können die Informationen auf den Bericht nach CSRD übertragen werden.

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt aktuell unter dem Dach der IFRS Foundation ein konsistentes Regelwerk. Dabei handelt es sich um investorenorientierte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Juli 2023 verabschiedete das ISSB die ersten Standards. IFRS S1 enthält Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen. IFRS S2 regelt klimabezogene Angaben.

Nachhaltigkeits-kennzahlen und KPI's

Mit den Standards wurde der Rahmen gesteckt. Nun gilt es Substanz zu schaffen: Klare KPIs und Zielvorgaben sind unerlässlich, um den Fortschritt und Erfolg der Umsetzung messbar zu machen. Repräsentative Daten sollen alle drei Bereiche widerspiegeln: Ökologie, Soziales und Ökonomie (ESG). Nur so ergibt sich ein komplettes Bild über alle Nachhaltigkeitsaspekte und deren Zusammenhänge. Bei isolierter Betrachtungsweise wäre keine Transparenz geboten. KPIs variieren je nach Branche und Unternehmen, nachfolgend daher eine Auswahl an möglichen Nachhaltigkeitskennzahlen.

Ökologie:

  • Verbesserung der Umweltsicherheit und Compliance durch Einhaltung des Ethikkodex
  • Produkt-Recyclingrate
  • Wasser-Fußabdruck
  • Ökologischer Nachhaltigkeitsindex der Lieferant:innen
  • Abfall-Recycling-Rate
  • Abwassermenge

Soziales:

  • Reduzierung oder Vermeidung von Strafen und Bußgeldern für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
  • Entfernungen in der Lieferkette
  • Anzahl Schulungstage
  • Nachhaltigkeits-Leistung des Vorstands, externe Vereinbarungen
  • Vergütungs-Verhältnis zwischen Frauen und Männern
  • Geschäftstätigkeiten mit Auswirkungen auf Bestechung und Korruption
  • Reduktion von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell-und Monopolbildung

Ökonomie:

  • Reduzierung der Emissionskosten
  • Reduzierung des CO2-Fußabdrucks
  • Reduzierung des Energieverbrauchs
  • Anzahl von Mitarbeitenden, Neueinstellungen, Zugehörigkeits-Dauer
  • Abwesenheit von Mitarbeitenden, Ausfalltage, Todesfälle

Orientierung bei der Wahl der Kennzahlen geben die Standards und Richtlinien. Dabei gilt es verschiedene Kriterien zu berücksichtigen, denn sowohl die Steuerungsrelevanz, Messbarkeit als auch die Datenverfügbarkeit der jeweiligen Kennzahl sind notwendig, um den entsprechenden Steuerungsimpuls setzen zu können.

EU-Taxonomie und ihre Bedeutung für NachhaltigkeiT

Im März 2018 wurde der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen entwickelt mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Geldanlagen zu lenken und die Transformation der europäischen Wirtschaft zu finanzieren. Ein wichtiger Bestandteil dieses Aktionsplans ist die EU-Taxonomie für Sustainable Finance (kurz: EU-Taxonomie). Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines Klassifizierungssystems, welches festlegt, unter welchen Bedingungen eine Wirtschaftsaktivität als nachhaltig eingestuft werden kann. Die EU-Taxonomie basiert auf den ESG-Kriterien. Zunächst decken die Inhalte der EU-Taxonomie sechs Umweltschutzziele ab:
  1. Eindämmung des Klimawandels
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltigkeit und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfaltund der Ökosysteme

Um den Anteil ihrer EU-Taxonomie Konformität zu bewerten, müssen Unternehmen offenlegen, welcher Teil ihres Umsatzes, ihrer Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit denjenigen wirtschaftlichen Aktivitätenverbunden ist, die gemäß den Bewertungskriterien der EU-Taxonomie als nachhaltig klassifiziert sind. Das Ziel sollte sein, so viele nachhaltige Aktivitäten wie möglich zu identifizieren, um das Taxonomie-Rating positiv zu beeinflussen. Unternehmen, die gegenwärtig von der Taxonomie-Berichtspflicht betroffen sind, müssen neben verschiedenen quantitativen und qualitativen Angaben u. a. folgende drei Key Performance Indicators (KPIs) für ihre jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten angeben: Umsatz, CapEx und OpEx.