Tz. 1
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung umfasst verschiedene Formen der Berichterstattung über die Themenbereiche "Umwelt", "Soziales" und "Unternehmensführung" (Environmental – Social – Governance, kurz: ESG) und wird daher oftmals auch als ESG-Berichterstattung bezeichnet. Auch finden sich Anglizismen, wie Corporate Sustainability Reporting, kurz CSR, oder auch CSR-Berichterstattung. Ihr Ursprung wird der Weiterentwicklung von in den 1990er Jahren veröffentlichten Umweltberichten zugerechnet, mit der Unternehmen oder öffentliche Stellen und Einrichtungen über ihre Ziele vorranging im Bereich des Umweltschutzes berichtet haben. In der Folgezeit entwickelten sich Rahmenkonzepte und Standards weiter, an denen sich die Berichterstattung der Unternehmen orientiert hat – weitestgehend auf freiwilliger bzw. selbstverpflichtender Basis. Die Funktion der Berichterstattung kann daher in ihren Anfängen in einem bestimmten Maße auch der Selbstdarstellung (Marketing) des berichtenden Unternehmens über dessen nachhaltig-wirtschaftlichen Handelns zugerechnet werden; sie diente indes stets der Darlegung der sozialen und ökologischen Auswirkungen des ökonomischen Handelns des berichterstattenden Unternehmens gegenüber den Interessensgruppen.
Die Anzahl an Regelungen zur ESG Berichterstattung wird derzeit auf über 600 verschiedenartige Vorgaben taxiert, wobei sich allein in den letzten fünf Jahren deren Zahl verdoppelt hat. Die Mehrzahl an Regelungen wird Europa zugerechnet mit rund 141 zwingenden Vorgaben und 104 freiwillig anwendbaren Regelungen (van der Lugt/van de Wijs/Petrovics, 2020). Aber auch in anderen Regionen der Welt finden sich entsprechende Verhältnisse.
Tz. 2
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Maßgeblich geprägt wurden die Berichtsinhalte durch die im Jahr 1992 in Rio de Janeiro abgehaltene Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung (United Nations Conference on Environment and Development – UNCED; sog. Rio-Konferenz). Ausfluss der Konferenz waren ua. die im Jahr 1994 in Kraft getretene UN-Klimarahmenkonvention sowie die im Jahr 1992 in Kraft getretene Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity – CBD). Dieser Konferenz folgten weitere Konferenzen, die seit dem Jahr 1994 in unregelmäßigen Abständen als Vertragsstaatenkonferenzen zum Thema Biodiversität sowie als (Welt-) Klimakonferenzen (United Nations Climate Change Conferences – UNCCC) und seit 1995 jährlich ebenfalls als Vertragsstaatenkonferenzen (Conferences of Parties – COP) abgehalten werden.
Die Konferenzen der Vereinten Nationen führten zur Gründung von Unternehmensorganisationen, insbesondere des Weltwirtschaftsrats für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development – WBCSD) der 1995 aus dem Zusammenschluss des Wirtschaftsrats für nachhaltige Entwicklung und dem Weltindustrierat (World Industry Council – WIC) hervorging und dessen erklärtes Ziel die Schaffung von Rahmenbedingungen für Unternehmen ist, um einen positiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Neben der Bereitschaft zum nachhaltigen Wirtschaften gilt es indes auch, dieses Handeln gegenüber den verschiedenen Anspruchsgruppen durch eine umfassende und standardisierte, dh. zugleich vergleichbare Berichterstattung, transparent darzulegen. Erst diese Transparenz liefert den verschiedenen Anspruchsgruppen (Stakeholder) eine zielgerichtete Entscheidungsgrundlage für ihr Handeln gegenüber und ihren Umgang mit dem berichtenden Unternehmen.
Abb. 1: Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf globaler Ebene
Tz. 3
Stand: EL 50 – ET: 06/2023
Diesen Zielen hat sich die im Jahr 1997 gegründete Global Reporting Initiative (GRI) verschrieben, die im Jahr 1999 einen ersten Entwurf einer Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt hat und diese in der Folgezeit weiterentwickelte. So umfassen die GRI-Module zwischenzeitlich auch die Informationen zu Treibhausgasemissionen, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls (COP 3) erfasst wurden und nach den vom World Resource Institute (WRI) und WBCSD gemeinsam erarbeiten transnationalen Standards zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen (Green House Gas [GHG] Protocol) ausgewiesen werden können. Zu den im Rahmen des Kyoto-Protokolls regulierten Treibhausgasen zählen: Kohlenstoffdioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), (teilhalogierte) Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). In Art. 2 Nr. 7 EU-Taxonomie-Verordnung findet sich eine Legaldefinition unter Bezug auf Anhang 1 der Verordnung (EU) 525/2013, ABl. EU L 165 vom 18.06.2013. Mitgliedern des im Jahr 1999 gegründeten UN Global Compact – einem Zusammenschluss von Unternehmen, die sich durch freiwilligen Beitritt erklären, sich darum zu bemühen, in Zukunft festgelegte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten (auf Basis von zehn Prinzipien) und jährlich darüber zu berichten – wird inzwischen e...