Ein Unternehmen hat die Vergütung der Mitglieder seines Managements in Schlüsselpositionen sowohl insgesamt als auch gesondert für jede der folgenden Kategorien anzugeben:
a) |
kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, |
b) |
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, |
c) |
andere langfristig fällige Leistungen, |
d) |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und |
e) |
anteilsbasierte Vergütungen. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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