Ein Unternehmen hat diesen IFRS auf
a) |
seinen ersten IFRS-Abschluss und |
b) |
ggf. jeden Zwischenbericht, den es gemäß IAS 34 Zwischenberichterstattung erstellt und der einen Teil der in seinem ersten IFRS-Abschluss erfassten Periode abdeckt, anzuwenden. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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