Bei der Bewertung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch höchst- und bestmögliche Nutzung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert höchst- und bestmöglich nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren.

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