IASB veröffentlicht ED zu IAS 28

Der IASB hat den IASB/ED/2024/7 „Bilanzierung nach der Equity Methode – IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 202x)“ veröffentlicht. Der Entwurf adressiert insbesondere Anwendungsfragen zur Equity-Methode. Mit den Vorschlägen soll eine einheitlichere Bilanzierungspraxis erreicht werden, was in der Folge zu vergleichbareren und verständlichen Informationen für die Nutzer von Abschlüssen führen soll.

IASB adressiert mit dem Entwurf zahlreiche Anwendungsfragen

Die durch den am 19. September 2024 veröffentlichten Entwurf nun vorliegenden Änderungsvorschläge gehen auf Rückmeldungen von Interessengruppen im Rahmen der Agendakonsultation 2011 zurück. Hierin wurde teilweise die Nützlichkeit der durch die Anwendung der Equity-Methode vermittelten Informationen hinterfragt, teilweise wurde auf die Komplexität ihrer Anwendung und Inkonsistenzen mit anderen Standards hingewiesen. Im Mai 2014 hat der IASB ein Forschungsprojekt zur Anwendung der Equity-Methode gestartet. Im Oktober 2020 hat der IASB dann beschlossen, das Projekt auf die Beurteilung auszurichten, ob Anwendungsprobleme mit der Equity-Methode in Konzern- und Einzelabschlüssen gelöst werden können, indem die Grundsätze von IAS 28 ermittelt und erläutert werden. Daneben verfolgt der IASB mit den Änderungsvorschlägen das Ziel, die Verständlichkeit von IAS 28 zu verbessern. Dazu schlägt der IASB eine neue Struktur für den IAS 28 vor.

Anwendungsfragen zur Equity-Methode haben sich im Laufe der Zeit unter anderem aus der Weiterentwicklung von anderen Standards, etwa durch die Verabschiedung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse oder IFRS 10 Konzernabschlüsse ergeben. Bspw. wurde die Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen in IFRS 3 geregelt, ohne dass entsprechende Anpassungen an IAS 28 erfolgt sind. In der Folge blieb unklar, ob und inwieweit diese Regelungen auch für die Bilanzierung nach der Equity-Methode anzuwenden sind. Zudem haben sich im Laufe der Zeit explizite Inkonsistenzen ergeben: So sieht IFRS 10 vor, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung eines Tochterunternehmens in voller Höhe erfolgswirksam zu erfassen ist. Demgegenüber verlangt IAS 28 von einem Anteilseigner, Gewinne oder Verluste, die aus Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen resultieren, nur in Höhe des Anteils der unbeteiligten Anteilseigner an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Daher ist es zu begrüßen, dass der IASB mit dem vorliegenden Entwurf zahlreiche Anwendungsfragen adressiert.

Diese Fragestellungen betreffen die Änderungsvorschläge zu IAS 28

Die Änderungsvorschläge zu IAS 28 betreffen folgende Fragestellungen zur Anwendung der Equity-Methode im Abschluss des Investors an einem assoziierten Unternehmen oder Anteilseigners an einem Gemeinschaftsunternehmen:

  • (a) Änderungen der Beteiligungsquote bei Erlangung eines maßgeblichen Einflusses oder einer gemeinschaftlichen Führung;
  • (b) Änderungen der Beteiligungsquote unter Beibehaltung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung, einschließlich:
    • (i) Erwerb eines zusätzlichen Anteils;
    • (ii) Veräußerung eines Anteils; und
    • (iii) wenn andere Änderungen im Nettovermögen eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmen die Beteiligungsquote des Anteilseigners ändern, bspw. wenn das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen neue Anteile ausgibt;
  • (c) die Erfassung des Anteils an den Verlusten des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens;
  • (d) Transaktionen mit assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, einschließlich:
    • (i) ob ein Anteilseigner, der seine Anteile an einem Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen auf Null reduziert hat, nicht erfasste Verluste „nachholen“ muss, wenn er einen zusätzlichen Anteil erwirbt; und
    • (ii) ob ein Anteilseigner, der seinen Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen auf Null reduziert hat, seinen Anteil am Gewinn oder Verlust und seinen Anteil am sonstigen Ergebnis getrennt zu erfassen hat;
  • (e) latente Steuereffekte beim erstmaligen Ansatz im Zusammenhang mit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert des Anteils des Investors oder Anteilseigners an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens;
  • (f) bedingte Gegenleistungen; und
  • (g) die Beurteilung, ob ein Rückgang des beizulegenden Zeitwertes eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen ein objektiver Hinweis darauf ist, dass die Nettoinvestition wertgemindert sein könnte.

Einige der Vorschläge im Entwurf bringen signifikante Änderungen zu den bisherigen Regelungen mit sich, darunter der Vorschlag, dass Unternehmen Gewinne und Verluste aus Downstream-Transaktionen mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in vollem Umfang zu erfassen haben. Bisher ist nach IAS 28 hierfür grundsätzlich eine Zwischenergebniseliminierung in Höhe des Anteils des Anteilseigners am Gewinn oder Verlust durchzuführen. Die Neuregelung soll unabhängig davon gelten, ob es sich bei den verkauften Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt oder nicht. Damit würde die oben angesprochene Inkonsistenz beseitigt werden. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung würde sich dann auch die im September 2014 veröffentlichte und nachfolgend auf unbestimmte Zeit verschobene Änderung an IFRS 10 und IAS 28 Verkauf von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erledigen.

(Folge)Änderungen an weiteren IFRS-Rechnungslegungsstandards vorgeschlagen

Im vorliegenden Entwurf werden (Folge)Änderungen an weiteren IFRS-Rechnungslegungsstandards vorgeschlagen. So werden in IFRS 12 neue Anhangangaben bei Anwendung der Equity-Methode vorgeschlagen. Ebenso wird in IAS 27 vorgeschlagen, dass die Änderungen auch im Einzelabschluss eines Mutterunternehmens bei der Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen unter Anwendung der Equity-Methode zum Tragen kommen sollen.

Erstanwendungszeitpunkt noch unklar

Für die erstmalige Anwendung werden im Entwurf Übergangsregelungen vorgeschlagen. Ein konkreter Erstanwendungszeitpunkt wird nicht genannt. Neben dem Entwurf hat der IASB einen Snapshot mit einer Zusammenfassung der vorgeschlagenen Änderungen auf seiner Webseite bereitgestellt. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 20.1.2025 abgegeben werden.


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