Dr. Stefan Bischof, Dipl.-Oec. Klaus Wendlandt
Tz. 81
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Angaben (disclosures) können, soweit in einem Standard nicht ausdrücklich anders gefordert, wahlweise entweder in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) etc. oder im Anhang gemacht werden (IAS 1.47f.); hierbei ist das Stetigkeitsprinzip zu beachten (vgl. Tz. 67ff.). Der überwiegende Teil der von den Standards und den Interpretationen geforderten Angaben wird gleichwohl zweckmäßigerweise im Anhang erfolgen und trägt der Entlastungsfunktion des Anhangs Rechnung (vgl. Tz. 176).
Im Zusammenhang mit dem Begriff present verlangen die Standards oftmals explizit den Ausweis in der Bilanz oder Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) oder einem anderen (primären) Abschlussbestandteil. Soweit der Darstellungsort nicht präzisiert wird, wird bei der Formulierung present der Ausweis in dem entsprechenden Abschlussbestandteil vorzuziehen sein, eine Anhangangabe wird allerdings regelmäßig gleichermaßen zulässig sein (vgl. Tz. 24f.).
Tz. 82
Stand: EL 43 – ET: 03/2021
Die IFRS bestimmen nicht, in welcher Form Angaben zu machen sind; insoweit kann jede sachgerechte Darstellungsweise herangezogen werden. IAS 1.113 bestimmt lediglich, dass, soweit abschlusspostenbezogene Angaben im Anhang gemacht werden, jeder Posten in der Bilanz, Darstellung von Gewinn oder Verlust und sonstigem Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung), Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung mit einem Querverweis zu sämtlichen dazugehörenden Informationen im Anhang versehen werden muss (vgl. auch Tz. 180).
Zusätzlich zum Ausweis als Abschlussposten (zB in der Bilanz) und zu Angaben im Anhang kommen bspw. Davon-Vermerke, zB bei Abschlussposten, Fußnoten zu Abschlussposten, Querverweise zwischen Erläuterungen, die sich auf einen gemeinsamen Sachverhalt beziehen, Wertberichtigungskonten, zB bei Abschreibungen auf Forderungen oder Vorräten, als Darstellungsmöglichkeiten in Betracht.