Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch
Tz. 57
Stand: EL 29 – ET: 06/2016
Der MC soll es den Adressaten ermöglichen, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und die Leistung des Managements einschätzen zu können (vgl. Tz. 9–13). Dabei ist der management approach zugrunde zu legen (vgl. Tz. 35–37). Die Berichterstattung soll das Geschäft, die Ziele und die Strategien des Unternehmens reflektieren und zudem die regulatorischen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Da diese Aspekte unternehmensindividuell sind, führt der management approach dazu, dass der Inhalt und die Form des MC in der Regel zwischenbetrieblich nicht vergleichbar sind (vgl. Tz. 54).
Tz. 58
Stand: EL 29 – ET: 06/2016
Bestimmte Berichtsinhalte gelten allerdings auch unternehmensübergreifend als entscheidungsnützlich (PS MC.24). Ausgehend von den Informationsbedürfnissen der Adressaten empfiehlt der IASB, die folgenden Berichtsinhalte in den MC aufzunehmen (PS MC.24):
1) |
Geschäft und Rahmenbedingungen (nature of business) (vgl. Tz. 61–62), |
2) |
Ziele und Strategien (objectives and strategies) (vgl. Tz. 63–65a), |
3) |
Ressourcen, Risiken und Beziehungen (resources, risks, and relationships) (vgl. Tz. 66–75), |
4) |
Geschäftsergebnis und -aussichten (results and prospects) (vgl. Tz. 76–78), |
5) |
Leistungsmaßstäbe und -indikatoren (performance measures and indicators) (vgl. Tz. 79–81). |
Tz. 59
Stand: EL 29 – ET: 06/2016
Diese bereits im DP MC enthaltene Auflistung möglicher Berichtselemente wurde vom IASB weitgehend unverändert in das PS MC übernommen (DP MC.100; PS MC.24). Die Auflistung, die sich an den britischen Reporting Standard 1 (RS 1) Operating and Financial Review anlehnt, ist indes weder als Minimal- noch als Maximalforderung bzgl. der inhaltlichen Berichterstattung zu verstehen. Auch stellt die Auflistung keine Gliederungsempfehlung für den MC dar (PS MC.25). Vielmehr handelt es sich um solche Berichtsinhalte, die nach Ansicht des IASB üblicherweise in einem MC enthalten sein sollten. Wie der einzelne MC konkret gestaltet wird, liegt dann im Ermessen des berichtenden Unternehmens. Das Management des berichtenden Unternehmens hat (ggf. unter Berücksichtigung der nationalen regulatorischen Vorgaben) zu entscheiden, welche unternehmensspezifischen Angaben das Unternehmen zu den jeweiligen Berichtsempfehlungen in den MC aufnimmt. Bei dieser Auswahl sind stets die im PS MC aufgeführten Berichtsgrundsätze und qualitativen Anforderungen zu beachten, wodurch der prinzipienorientierte Ansatz des PS MC betont wird.
Tz. 60
Stand: EL 29 – ET: 06/2016
Zwischen den zu den jeweiligen Berichtsempfehlungen in den MC aufzunehmenden Informationen bestehen in der Regel unmittelbarere Wirkungszusammenhänge. Daher sollten diese Berichtsinhalte nicht isoliert voneinander berichtet werden. Vielmehr sollten sie vom Management in Bezug zueinander gesetzt und in einer integrierten Diskussion erläutert werden. Das Diskussionspapier zum MC enthielt dazu Berichtsbeispiele, welche die empfohlenen Berichtsinhalte veranschaulichten. Indes waren diese sog. illustrative examples weder abschließend noch besaßen sie einen expliziten Vorbildcharakter im Sinne einer best practice. Mit der Begründung, die illustrative examples könnten sowohl Mindest- als auch Maximalanforderungen an die Berichterstattung suggerieren, wurden sie vom IASB nicht in das PS MC übernommen (ED MC.BC48).