Tz. 117
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
IAS 28.16 sieht für die Behandlung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss die verpflichtende Anwendung der Equity-Methode vor. Die Regelungen des Paragraphs 14.4 des IFRS für KMU gewähren darüber hinaus sowohl für den Konzern- als auch den Einzelabschluss das Wahlrecht einer Bewertung zu Anschaffungskosten oder einer erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Die gewählte Option ist einheitlich auf alle Anteile an assoziierten Unternehmen anzuwenden.
Tz. 118
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Abweichend von den grundsätzlichen Vorschriften des IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen, für die eine öffentliche Preisnotierung existiert, gem. IFRS für KMU 14.7 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.
Tz. 119
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Das Anschaffungskostenmodell wird in IFRS für KMU 14.5 erläutert. Sofern dieses Modell gewählt wird, sind die Anteile an assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger kumulierter Wertminderungsaufwendungen zu bewerten. Dividenden sind in vollem Umfang in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
Tz. 120
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Nach der Equity-Methode ist ein assoziiertes Unternehmen im Zugangszeitpunkt zum Transaktionspreis anzusetzen, der auch die Transaktionskosten umfasst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Transaktionspreis der Anteile und dem Anteil des Investors am beizulegenden Zeitwert der Nettovermögenswerte ist der Geschäfts- oder Firmenwert, der im Buchwert der Anteile beinhaltet ist. Der Buchwert wird in der Folge angepasst, um den Anteil des Investors an den Gewinnen und Verlusten sowie dem sonstigen Gesamtergebnis des assoziierten Unternehmens widerzuspiegeln. Ausschüttungen des assoziierten Unternehmens reduzieren den Buchwert der Anteile.
Tz. 121
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Sofern das Modell des beizulegenden Zeitwerts gewählt wird, sind die Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu ihrem Transaktionspreis ohne Berücksichtigung der Transaktionskosten anzusetzen. Zu jedem Bilanzstichtag sind die Anteile an einem assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Wertänderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Der beizulegende Zeitwert ist auf Basis der Regelungen IFRS für KMU (2015) 11.27–32 (iRd. Fair-value hierarchy) zu ermitteln. Sofern es nicht möglich (impracticable) ist, den beizulegenden Zeitwert zu ermitteln, ist das Anschaffungskostenmodell anzuwenden.
Tz. 122
Stand: EL 28 – ET: 03/2016
Sofern ein Mutterunternehmen einen separaten Einzelabschluss nach dem IFRS für KMU aufstellt, müssen alle assoziierten Unternehmen einheitlich entweder zu Anschaffungskosten, abzüglich etwaiger Wertminderungen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert oder at-equity bewertet werden (vgl. IFRS für KMU (2015) 9.26).