Dipl.-Oec. Klaus Wendlandt
Tz. 74a
Stand: EL 54 – ET: 10/2024
Bei der Anwendung von IFRS 17 wird eine Gruppe von Versicherungsverträgen, die Cashflows in einer Fremdwährung generiert, als ein monetärer Posten behandelt. Dies gilt sowohl für die Erfüllungs-Cashflows als auch für die vertragliche Leistungsmarge (IFRS 17.30).
Weniger klar ist, wie IAS 21 und IFRS 17 auf Gruppen von Versicherungsverträgen anzuwenden sind, die Zahlungsströme in mehr als einer Währung generieren. Im Oktober 2022 befasste sich das IFRS IC mit diesem Thema und veröffentlichte folgenden Agendabeschluss:
Der Ausschuss hat festgestellt, dass ein Unternehmen bei der Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen in mehreren Währungen
- alle Bewertungsvorschriften in IFRS 17 auf die Gruppe von Versicherungsverträgen anwendet, einschließlich der Vorschrift in IFRS 17.30, die Gruppe – einschließlich der vertraglichen Dienstleistungsmarge – als einen monetären Posten zu behandeln;
- IAS 21 anwendet, um den Buchwert der Gruppe – einschließlich der vertraglichen Leistungsmarge – zum Bilanzstichtag in die funktionale Währung des Unternehmens zum Stichtagskurs (oder zu den Stichtagskursen) umzurechnen;
- nach eigenem Ermessen eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode entwickelt und anwendet, die beim erstmaligen Ansatz die Währung(en) bestimmt, auf die die Gruppe – einschließlich der vertraglichen Leistungsmarge – lautet (Währungsbezeichnung). Das Unternehmen könnte festlegen, dass die Gruppe – einschließlich der vertraglichen Leistungsmarge – auf eine einzige Währung oder auf die verschiedenen Währungen der Cashflows der Gruppe lautet.
Das Unternehmen entwickelt eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode für Währungsbezeichnungen, die zu Informationen führt, die relevant und verlässlich sind (wie in IAS 8.10 beschrieben) und die für ähnliche Geschäftsvorfälle, sonstige Ereignisse und Bedingungen stetig angewendet wird (IAS 8.13). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden auf der Grundlage der spezifischen Umstände des Unternehmens und der Bedingungen der Verträge in der Gruppe entwickelt. Das Unternehmen kann nicht einfach davon ausgehen, dass die vertragliche Leistungsmarge für die Gruppe auf die funktionale Währung lautet. Eine solche Annahme würde dazu führen, dass die vertragliche Leistungsmarge nicht als monetärer Posten behandelt wird, wie in IFRS 17.30 gefordert.