Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch, Moritz Nonnast
Tz. 22
Stand: EL 47 – ET: 06/2022
Landwirtschaftliche Erzeugnisse (agricultural produce) sind die geernteten Produkte der biologischen Vermögenswerte des Unternehmens (IAS 41.5). Gemeinhin werden landwirtschaftliche Erzeugnisse auch als Früchte der biologischen Vermögenswerte bezeichnet (vgl. statt vieler Kümpel, KoR 2006, S. 501; Jessen, in: Beck’sches IFRS-Handbuch, 6. Aufl., § 41, Tz. 6). Zu beachten ist hierbei jedoch, dass der Begriff "Frucht" nicht auf Produkte von pflanzlichen biologischen Vermögenswerten (zB geernteter Weizen oder geerntete Weintrauben) begrenzt ist, sondern vielmehr auch die Erzeugnisse von tierischen Vermögenswerten, wie bspw. Milch oder Schlachtrümpfe, umfasst (vgl. statt vieler KPMG, Insights into IFRS, 18. Aufl. 2021/22, Tz. 3.9.10.100; ferner vgl. Tz. 23). In den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen landwirtschaftliche Erzeugnisse ausschließlich zum Zeitpunkt der Ernte (vgl. Tz. 15). Vor dem Erntezeitpunkt sind die landwirtschaftlichen Erzeugnisse entweder Teil eines biologischen Vermögenswerts und werden erst mit der Ernte entsprechend umklassifiziert (zB die Wolle eines Schafes) (vgl. Tz. 25) oder die landwirtschaftlichen Erzeugnisse entstehen erst durch den (unmittelbar) vorangehenden Ernteprozess (zB geernteter Weizen). An fruchttragenden Pflanzen wachsende landwirtschaftliche Erzeugnisse werden hingegen in IAS 41.5C als eigenständige biologische Vermögenswerte definiert (vgl. Tz. 25a).
Ernte ist in IAS 41.5 als die Abtrennung des Erzeugnisses von einem biologischen Vermögenswert oder als das Ende des Lebensprozesses eines biologischen Vermögenswerts definiert. Diese Definition ist allgemeingültig für die landwirtschaftliche Tätigkeit formuliert. Unter dem Begriff der Ernte ist somit ebenso die Aberntung einer Apfelplantage oder die Abholzung einer Waldung wie das Scheren eines Schafs oder das Schlachten von Vieh zu verstehen. Die Erfassung zum Zeitpunkt der Ernte impliziert, dass erworbene landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht in den Anwendungsbereich von IAS 41 fallen.
Tz. 23
Stand: EL 47 – ET: 06/2022
In der nachfolgenden Übersicht (Tab. 2) werden einigen ausgewählten biologischen Vermögenswerten (gegliedert nach ihrer Funktion) die daraus gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie mögliche Endprodukte gegenübergestellt.
Biologische Vermögenswerte |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte |
Landwirtschaftliche Erzeugnisse bzw. Produkte aus der Weiterverarbeitung |
Konsumierbare biologische Vermögenswerte |
Mastrinder |
Schlachtkörper |
Fleisch, Wurst |
Bäume |
Gefällte Bäume |
Baumstämme, Bauholz |
Weizenpflanzen |
Geernteter Weizen |
Mehl, Schrot |
Produzierende biologische Vermögenswerte |
Zuckerrohrpflanzen |
Zuckerrohr |
Zucker, Rum |
Milchvieh |
(unbehandelte) Milch |
Käse, Joghurt |
Zuchtschweine |
Ferkel |
n. a. |
Tabakpflanzen |
Tabakblätter |
Zigaretten, Zigarren |
Weinstöcke |
Weintrauben |
Wein, Fruchtsaft |
Schafe |
Wolle |
Garn, Bekleidung |
Tab. 2: Biologische Vermögenswerte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Endprodukte (in Anlehnung an IAS 41.4. Vgl. ferner Schulte, PiR 2012, S. 85; Pier, 2015, S. 67 mwN. Vgl. für eine Übersicht mit einer Differenzierung biologischer Vermögenswerte nach Reifegrad PwC, Manual of accounting 2021, FAQ 33.8.1).