Tz. 223

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Nach IAS 28 sind Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die von Wagniskapital-Organisationen (venture capital organisations), offenen Investmentfonds, Unit Trusts oder ähnlichen Unternehmen, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, gehalten werden, wahlweise von der Equity-Methode befreit und können nach IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden (IAS 28.18; vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 28, Tz. 47). Das Wahlrecht darf für jedes assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beim erstmaligen Ansatz gesondert getroffen werden (IAS 28.18); die Wahl ist somit keine "accounting policy choice". Ein vergleichbares Konsolidierungswahlrecht existiert im IFRS 10 nicht. Hintergrund dieser Regelung ist, dass nach Ansicht des IASB keine Konsolidierungswahlrechte für Beteiligungen an Tochterunternehmen gem. IFRS 10 bestehen sollen. Eine vergleichbare Regelung existierte bereits im IAS 27 (amend. 2008).

 

Tz. 224

Stand: EL 51 – ET: 10/2023

Diese unterschiedliche Bilanzierung wurde bereits im Rahmen des Kommentierungsprozesses zur Überarbeitung von IAS 27 (rev. 2003) im Jahr 2008 kritisiert. Der IASB widersprach indes dem Vorschlag einer Gleichbehandlung, indem der Standardsetzer klare Unterschiede zwischen beherrschten und nicht beherrschten Unternehmen feststellte, die eine unterschiedliche Bilanzierung rechtfertigen. Die Tatsache, dass ein Unternehmen beherrscht wird, ist nach Ansicht des IASB bedeutsamer als die Frage, von wem die Beteiligung gehalten wird. Mit der generellen Konsolidierungspflicht für alle beherrschten Unternehmen auch in diesen Fällen wird vielmehr eine einheitliche Bilanzierungsvorschrift formuliert. Eine branchenspezifische (verpflichtende) Ausnahmeregelung für Investmentgesellschaften wurde angesichts der Entscheidungsnützlichkeit der Rechnungslegung für die Adressaten eingeführt (vgl. Tz. 225 ff.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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