Prof. Dr. Sven Hayn, Dr. Thomas Ströher
Tz. 34
Stand: EL 51 – ET: 10/2023
Als nicht beherrschender Anteil (non-controlling interest) gilt der Teil des Reinvermögens (und damit auch des Ergebnisses der Geschäftstätigkeit) eines Tochterunternehmens, der auf Anteile entfällt, die weder unmittelbar vom Mutterunternehmen noch mittelbar über andere Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gehalten werden (IFRS 10 Appendix A). Durch den Begriff des nicht beherrschenden Anteils will der IASB unmittelbar die Beherrschung als entscheidendes Kriterium der Charakterisierung der Anteile hervorheben. Unter Umständen können auch Anteile mit niedrigerer Beteiligungsquote einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen repräsentieren, zB bei Zweckgesellschaften (vgl. Tz. 133 ff.), bei faktischer Beherrschung (vgl. Tz. 106 ff.) sowie bei potenziellen Stimmrechten (vgl. Tz. 113 ff.). Durch die Loslösung vom zuvor in IAS 27 (amend. 2008) verwendeten Begriff des Minderheitsanteils (minority interest) – und damit von der impliziten Beteiligungsquote – wurde diese Deutungsmöglichkeit verhindert (vgl. IASCF, IASB-Update, November 2004, S. 2).
Tz. 35
Stand: EL 51 – ET: 10/2023
Nicht beherrschende Anteile resultieren ausschließlich aus Beteiligungen am Eigenkapital von Tochterunternehmen; Anteile am Fremdkapital von Tochterunternehmen (zB börsennotierte Anleihen) sind keine nicht beherrschenden Anteile. Die Beteiligungsquote der Gesellschafter ohne beherrschenden Einfluss entspricht dem Anteil dieser Gesellschafter am Eigenkapital des Tochterunternehmens (zur Technik der Kapitalkonsolidierung vgl. ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 280 ff.). Die Abgrenzung von nicht beherrschenden Anteilen und Fremdkapital erfolgt zu diesem Zweck anhand der Kriterien gem. IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung, dh. (gesellschafts- oder schuldrechtliche) Fremdanteile, bei denen eine obligatorische Rückzahlung vorgesehen ist, sind keine nicht beherrschenden Anteile (dazu im Einzelnen IAS 32.18 (a) und IAS 32.20).
Tz. 36
Stand: EL 51 – ET: 10/2023
Die Behandlung der nicht beherrschenden Anteile im Konzernabschluss bildete einen Schwerpunkt der zweiten Phase des Projekts "Business Combinations", die zu den überarbeiteten Versionen von IFRS 3 und IAS 27 im Jahr 2008 geführt haben (ausführlich zur Bilanzierung der nicht beherrschenden Anteile vgl. Tz. 409 ff.).