Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Fabian Graupe
Tz. 177
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Der Erwerb zusätzlicher Anteile eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens durch den Investor kann dazu führen, dass er nicht mehr nur maßgeblichen Einfluss ausübt bzw. gemeinschaftlich beherrscht, sondern allein die Beherrschung ausübt (sog. aufwärtsgerichteter Statuswechsel). In solchen Fällen wäre das vormals assoziierte Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen als Tochterunternehmen (IFRS 10) zu bilanzieren (IAS 28.22 (a); bezüglich der Übergangskonsolidierung von der Equity-Methode zur Vollkonsolidierung vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 3, Tz. 332–359). IAS 28.22 (c) iVm. IFRS 3.42 fordert für diese Fälle, dass sämtliche Beträge, die in der Vergangenheit im OCI erfasst wurden, so aufzulösen sind, als wären die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden (zB ein nach der Neubewertungsmethode bilanzierter Sachanlagevermögenswert) direkt veräußert bzw. übertragen worden (vgl. hierzu kritisch Höbener/Dust/Gimpel-Henning, PiR 2016, S. 343).
Tz. 178
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Verkauft der Investor Anteile des assoziierten Unternehmens oder des Gemeinschaftsunternehmens, ist zu prüfen, ob auch nach dem Verkauf noch ein maßgeblicher Einfluss bzw. eine gemeinschaftliche Beherrschung des Investors verblieben ist. Ist kein maßgeblicher Einfluss bzw. keine gemeinschaftliche Beherrschung mehr vorhanden, so darf die Equity-Methode nicht weiter angewendet werden (IAS 28.22). Stattdessen ist auf die Bilanzierung nach IFRS 9 überzugehen. Gemäß IAS 28.22 (b) bildet der beizulegende Zeitwert der verbleibenden Anteile den Startwert für eine Bewertung nach IFRS 9. Im Falle des Verkaufs von Anteilen ist zudem stets zu prüfen, ob die Beteiligung am assoziierten Unternehmen oder am Gemeinschaftsunternehmen bereits vor ihrem eigentlichen Abgang als zur Veräußerung gehalten zu klassifizieren ist und dementsprechend in den Anwendungsbereich des IFRS 5fällt (hierzu vgl. Tz. 222 sowie ausführlich IFRS-Komm., Teil B, IFRS 5, Tz. 30–46).