Tz. 150

Stand: EL 48 – ET: 10/2022

Es entspricht dem Grundsatz der Einheitstheorie, wenn in IAS 7.37f. und in DRS 21.14 übereinstimmend festgestellt wird, dass im Verhältnis zu assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nicht Teil der fiktiven Einheit Konzern sind (vgl. die Definition des Konzerns in IFRS 10.Appendix A), nur die Zahlungen zwischen dem Konzern und den Beteiligungsunternehmen (gezahlte Dividenden, Kapitalrückzahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf solcher Beteiligungen) in der Konzern-Kapitalflussrechnung auszuweisen sind. Im Fall von at equity bilanzierten Beteiligungen heißt dies, dass der im Rahmen der Equity-Methode erfolgswirksam vereinnahmte anteilige Jahreserfolg in der Kapitalflussrechnung nicht als Einzahlung/Auszahlung erscheinen darf.

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