Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Fabian Graupe
Tz. 236
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Im November 2012 hat der IASB den Entwurf zur Änderung von IAS 28 "Equity Method: Share of Other Net Asset Changes" veröffentlicht (ED/2012/3). Mit dem Entwurf werden punktuelle Änderungsvorschläge unterbreitet, wie anteilige Eigenkapitalveränderungen eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens beim Investor zu erfassen sind, die nicht auf den Gewinn oder Verlust, Veränderungen im OCI oder Gewinnausschüttungen zurückzuführen sind (vgl. dazu ausführlich Hayn/Hayn, WPg 2013, S. 353–356). Bisher wurden diese zugrunde liegenden Transaktionen in der Unternehmenspraxis uneinheitlich bilanziert. Mit den Vorschlägen im Entwurf zur Änderung von IAS 28 soll diese diversity in practise behoben werden.
Tz. 237
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Diese Eigenkapitalveränderungen resultieren bspw. aus einer unter- oder überproportionalen Teilnahme des Investors an einer Kapitalerhöhung oder -herabsetzung des Beteiligungsunternehmens, aus dem Erwerb oder der Veräußerung von nicht beherrschenden Anteilen durch das Beteiligungsunternehmen oder aus Aktienoptionsplänen, die beim Beteiligungsunternehmen bilanziert werden (vgl. EY, International GAAP 2017, S. 760–767). Der Board schlägt vor, dass das beteiligte Unternehmen sämtliche dieser sonstigen Eigenkapitaleffekte erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst (ED IAS 28.10 (d)). Erst wenn das Unternehmen die Anwendung der Equity-Methode beendet – bspw. weil das Unternehmen aufgrund einer Anteilsveräußerung den maßgeblichen Einfluss oder die gemeinschaftliche Beherrschung verliert – werden diese erfolgsneutral erfassten Eigenkapitaleffekte im Gewinn oder Verlust erfasst (ED IAS 28.22 (c) (ii)). Für den Fall, dass der Anteil des Investors am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sinkt, der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Beherrschung hingegen verbleibt (zB ein partieller Verkauf von Anteilen ohne Statuswechsel), lehnt der Board die (anteilige) Realisierung der direkt im Eigenkapital erfassten Eigenkapitaleffekte ab (ED IAS 28.25).
Tz. 238
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Da im Rahmen des im Mai 2014 abgehaltenen Board-Meetings lediglich neun Mitglieder des Boards für die Übernahme der Änderungsvorschläge waren, mindestens aber zehn benötigt worden wären, hat der IASB die geplante Standardänderung verworfen (vgl. IASB, Update May 2016, S. 6).
Tz. 239
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Weitere Änderungen des IAS 28 könnten aus dem im September 2014 veröffentlichen Änderungsstandard "Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture – Amendments to IFRS 10 and IAS 28" resultieren. Aufgrund konfliktärer Regelungen in IAS 28 und IFRS 10 betreffend den Fall der Einbringung bzw. Veräußerung eines Tochterunternehmens in bzw. an ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (vgl. dazu ausführlich Hayn, in: Beck’sches IFRS-Handbuch, 5. Aufl., § 37, Tz. 95–100) stellt der IASB in dem Änderungsstandard klar, dass die Regelungen zur anteiligen Zwischenergebniseliminierung bei Upstream- und Downstream-Geschäften zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sowie die Einlage von nicht monetären Vermögenswerten in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen (vgl. Tz. 150–164) nur für den Fall gelten, dass der betreffende Vermögenswert keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt. Für den Fall, dass ein Investor einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen verkauft oder in ein solches einbringt, sieht der Änderungsstandard vielmehr vor, dass der Investor den gesamten Gewinn oder Verlust aus dieser Transaktion erfasst, dh., im Gegensatz zu den derzeitigen Regelungen des IAS 28.30 würde keine anteilige Zwischenergebniseliminierung erfolgen. Da sich in diesem Kontext jedoch ein unbeabsichtigter Widerspruch zu IAS 28.32 (b) ergibt, sofern ein Investor ein vollkonsolidiertes Tochterunternehmen, das keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt, an ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert bzw. in diese einbringt, hat der IASB im November 2015 entschieden, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt des Änderungsstandards vom 1. Januar 2016 auf unbestimmte Zeit zu verschieben und die Ergebnisse des Forschungsprojektes "The Equity Method of Accounting" abzuwarten.
Tz. 240
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Darüber hinaus wurden zwei Eingaben beim IFRS IC mit Blick auf das Forschungsprojekt zur Equity-Methode abgelehnt. Dies betrifft zum einen die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen unter common control (vgl. IFRIC Update May 2013, S. 3f.). Zum anderen betrifft dies den Fall, dass ein Fondsmanager einen maßgeblichen Einfluss auf einen von ihm geführten Fonds, an dem er selbst beteiligt ist, hat (vgl. IFRIC Update March 2017, S. 9).
Tz. 241
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Das Forschungsprojekt zur E...