Tz. 19

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Die zweite og. Alternative (vgl. Tz. 14) bezieht sich auf die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten des Mutterunternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens (equity instruments of the entity’s parent, or equity instruments of another entity in the same group as the entity). In Deutschland wurde mit Neufassung des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG durch das KonTraG klargestellt, dass zum möglichen Kreis der durch Bezugsrechte auf junge Aktien Begünstigten auch Arbeitnehmer verbundener Unternehmen gehören dürfen (vgl. dazu Fuchs, in: MünchKommAktG, 5. Aufl., § 192 AktG, Tz. 63). Die mit der Übertragung von Eigenkapitalinstrumenten eines anderen Konzernunternehmens zusammenhängenden Fragestellungen sind Gegenstand der im Jahr 2009 in Erweiterung der daraufhin zurückgezogenen Interpretation IFRIC 11 in IFRS 2 eingefügten Paragraphen 43A bis 43D (dazu vgl. Tz. 219f.).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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