Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 102
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Entsprechend der mit IFRS 17 verfolgten Zielsetzungen beinhaltet der Standard klare Ausweisvorschriften hinsichtlich der Abbildung von Versicherungsverträgen in der Bilanz und GuV.
Während sich der Ausweis nach IFRS 4 vor allem auf eine möglichst granulare Darstellung der Art der Erträge und Aufwendungen bzw. der Rückstellungen, Forderungen und Verbindlichkeiten richtete, erfolgt der Ausweis in der Bilanz und GuV nach IFRS 17 vorrangig entlang der Leistungserbringung des Versicherers.
Tz. 103
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Daher entfallen nunmehr auch einige Bilanzposten, die bislang gesondert ausgewiesen wurden. So werden zB Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft (bspw. Abrechnungsforderungen) und Depotforderungen und -verbindlichkeiten nicht mehr separat ausgewiesen, sondern in den versicherungstechnischen Posten (Deckungsrückstellung und Schadenrückstellung) verrechnet. Hintergrund ist, dass entsprechende Zahlungsströme als integraler Bestandteil des Bewertungsmodells bereits in die Ermittlung des Erfüllungsbetrages einbezogen werden. Dies betrifft auch die aktivierten Abschlusskosten, die unter IFRS 17 unmittelbar erfolgsneutral mit den Rückstellungen verrechnet werden (sofern nicht als Aufwand erfasst).
Tz. 104
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Gleichzeitig sieht der Standard in der GuV nunmehr eine Unterteilung in ein versicherungstechnisches Ergebnis (insurance service result) und ein versicherungstechnisches Finanzergebnis (insurance finance result) vor. Das versicherungstechnische Ergebnis bildet ähnlich IFRS 4 dabei den in der Periode verdienten Gewinn aus der Bereitstellung von Versicherungsschutz ab, allerdings nunmehr bereinigt um Diskonteffekte, die im versicherungstechnischen Finanzergebnis separiert werden.
I. Ausweis in der Bilanz
Tz. 105
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Der Ausweis der versicherungstechnischen Rückstellungen, welche iRd. Bausteinkonzepts ermittelt werden, stellt sich entlang des Lebenszyklus eines Vertrags bzw. eines hieraus resultierenden Schadens wie folgt dar:
- Deckungsrückstellung (liability for remaining coverage, LRC)
Es handelt sich um eine prospektive Rückstellung für zukünftigen Versicherungsschutz. Sie beinhaltet den Erfüllungswert, inkl. Risikoanpassung (RA), und die CSM bzw. LC sowie (verrechnete) aktivierte Abschlusskosten.
- Schadenrückstellung (liability for incurred claims, LIC)
Es handelt sich um eine Rückstellung für bereits eingetretene Schäden, inkl. IBNR. Sie beinhaltet den Erfüllungswert, inkl. Risikoanpassung (RA), allerdings keine CSM.
Tz. 106
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Wie oben ausgeführt, werden für den Bilanzausweis die Buchwerte der Portfolios (nicht Gruppen) addiert und je nach Saldo als Vermögenswert oder Verbindlichkeit ausgewiesen (IFRS 17.78). Dasselbe gilt für abgegebene Rückversicherungsverträge (IFRS 17.79).
Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass Portfolios mit (direktem) Versicherungsgeschäft als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, insbesondere wenn die Prämienzahlung regelmäßig im Voraus erfolgt und daher eine entsprechende Abgrenzung in der LRC erfolgt. Allerdings sind auch Konstellationen möglich, bei denen der Saldo als Vermögenswert auszuweisen ist, je nachdem wie die Prämienzahlung erfolgt oder wie sich Schadenzahlungen und Kosten verhalten (vgl. KPMG 2020, 13.1).
Hinsichtlich der Ausbuchung eines Versicherungsvertrags bzw. der Auflösung der LRC und der LIC am Ende der Vertragslaufzeit vgl. Tz. 41.
II. Ausweis in der GuV
Tz. 107
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die GuV eines Versicherungsunternehmens stellt sich in Abweichung von IFRS 4 nach IFRS 17 künftig wie folgt dar (IFRS 17.80):
1. Versicherungstechnisches Ergebnis
Tz. 108
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Das versicherungstechnische Ergebnis zeigt den verdienten Gewinn aus der Bereitstellung von Versicherungsschutz (insurance service result). Das versicherungstechnische Finanzergebnis hingegen separiert die Auswirkungen der Diskontierung und anderer finanzieller Variablen auf die Versicherungsverpflichtung.
Der zwischenzeitlich vom IASB verfolgte Summarised Margin Approach (Exposure Draft/2010/8), nach dem die GuV im Wesentlichen nur noch die Marge aus den Versicherungsverträgen ausweisen sollte, wurde im Laufe des IFRS 17-Projekts (mit Exposure Draft/2013/8) wieder verworfen, sodass nunmehr die Erträge und die Aufwendungen aus Versicherungsgeschäften separat in der GuV auszuweisen sind.
Die einzelnen Ertrags- und Aufwandskomponenten des versicherungstechnischen Ergebnisses
- die Risiko- und Kostenbeiträge der Periode,
- die Veränderungen der Risikomarge,
- die Auflösung der Servicemarge sowie
- andere Auflösungen aus der Deckungsrückstellung
sind im Anhang separat darzustellen.
2. Versicherungstechnische Erträge (insurance revenue)
Tz. 109
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die versicherungstechnischen Erträge (auch: Versicherungsumsatz, insurance revenue) stellen die an das Unternehmen gezahlten Prämien fü...