Thomas Harzheim, Patrick Thoma
Tz. 173
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
IAS 7.28 enthält in Bezug auf die Ermittlung und Darstellung der wechselkursbedingten Wertänderungen von Beständen im Finanzmittelfonds lediglich einen pauschalen Hinweis auf die Korrektur der Änderung des Finanzmittelbestands durch Wechselkursänderungen von in Fremdwährung gehaltenen Beständen: Die Auswirkung von Wechselkursänderungen auf in fremder Währung gehaltene Zahlungsmittelbestände (cash and cash equivalents) ist anlässlich der Überleitung des Zahlungsmittelbestands zu Beginn der Periode auf den Zahlungsmittelbestand am Ende der Periode getrennt von den Zuflüssen/Abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, aus Finanzierungstätigkeit und Investitionstätigkeit zu zeigen. Der Korrekturbetrag umfasst die Differenzen zwischen den in der Kapitalflussrechnung umgerechneten und ausgewiesenen Mittelzuflüssen/-abflüssen und den mit dem Schlusskurs umgerechneten Zuflüssen/Abflüssen. Ein Beispiel für das Ermittlungsverfahren findet sich weder in IAS 7 noch in DRS 21.
Tz. 174
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
ASC 830–230–55–15 enthält dagegen ein Beispiel für die Ermittlung der wechselkursbedingten Wertänderungen im Finanzmittelfonds. Dabei wird davon ausgegangen, dass für jedes Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland zunächst eine Kapitalflussrechnung in Landeswährung (LW) aufgestellt wird, für die nach Umrechnung in die Berichtswährung des Konzerns der Effekt aus Kursänderungen im Finanzmittelfonds nach dem folgenden Schema ermittelt wird:
Abb. 6: Verfahren zur Berechnung der Korrektur für Kursänderungen im Fonds (Effect of Exchange Rate Changes on Cash and Cash Equivalents nach ASC 830–230–55–15)
Tz. 175
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Alternativ wird zur Ermittlung der wechselkursbedingten Wertänderungen ein vereinfachtes Verfahren empfohlen, in dem auf die Aufgliederung nach betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit verzichtet wird. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Zahlungsmittelbestände jeweils zum Stichtagskurs und die Fremdwährungstransaktionen zum (Perioden-)Durchschnittskurs umgerechnet werden. Es bietet sich dann die folgende Struktur der Berechnung an (vgl. Mansch/Stolberg/v. Wysocki, WPg 1995, S. 202):
Abb. 7: Berücksichtigung von Wertänderungen im Finanzmittelfonds
Tz. 176
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Sind im Finanzmittelfonds außer Fremdwährungsposten sonstige Bestände enthalten, die Wertänderungen unterliegen können (zB Wertpapiere), so sind auch für diese Posten Korrekturen vorzunehmen und als sonstige Wertänderungen ggf. zusammen mit den wechselkursbedingten Wertänderungen auszuweisen (DRS 21.37). Die Berechnung dieser sonstigen Wertänderungen in den Beständen des Finanzmittelfonds kann analog zu den vorstehenden Berechnungsschemata erfolgen.