Tz. 6

Stand: EL 12 – ET: 10/2010

Zentrales Charakeristikum des IAS 14 war seine geringere Gewichtung des management approach, was insbesondere durch die Definition der Segmentierungsebenen und die pro Segment auszuweisenden Rechnungslegungsgrößen zum Ausdruck kam. Hinsichtlich der Segmentierungskonzeption folgte IAS 14 explizit dem Dissagregationsansatz (IAS 14.54; vgl. hierzu auch IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 10).

 

Tz. 7

Stand: EL 12 – ET: 10/2010

Auch nach IAS 14 hatte die extern gewählte Segmenteinteilung jener zu entsprechen, die bei der internen Berichterstattung an das oberste Unternehmensleitungsorgan verwandt wurde, allerdings nur insoweit, wie diese das Verhältnis von Erfolgschancen und -risiken auf den Märkten widerspiegelte, auf denen das jeweilige Unternehmen tätig war (sog. ›management approach with a risks and rewards safety net‹; vgl. Fey/Mujkanovic, DBW 1999, S. 262). Durch diese Einschränkung, durch die das IASC ein Mindestmaß an zwischenbetrieblicher Vergleichbarkeit der publizierten Segmentberichte erreichen wollte (vgl. IAS 14.30), unterschied sich IAS 14 wesentlich von SFAS 131.

 

Tz. 8

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Als Ausfluss der Fokussierung auf die Chancen und Risiken der Unternehmenstätigkeit war die Segmentbildung verpflichtend auf zwei Ebenen durchzuführen, einerseits nach durch die ausgeübte Tätigkeit definierten, sachlichen Geschäftsfeldern (business segments) und andererseits nach regionalen Geschäftsfeldern (geographical segments). Diese beiden Ebenen wurden wie folgt definiert (IAS 14.9):

Bei einem business segment (tätigkeitsbezogenes bzw. produktorientiertes Geschäftsfeld) sollte es sich um eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens handeln, die ein individuelles Produkt oder eine Dienstleistung oder eine Gruppe ähnlicher (related) Produkte oder Dienstleistungen erstellt oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von denen anderer Geschäftsfelder unterscheiden.
Ein geographical segment (geographisches Segment) sollte eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens sein, die Produkte oder Dienstleistungen innerhalb eines spezifischen, wirtschaftlichen Umfeldes anbietet oder erbringt und die Risiken und Erträgen ausgesetzt ist, die sich von Teilaktivitäten, die in anderen wirtschaftlichen Umfeldern tätig sind, unterscheiden.

Die Unterscheidung konnte sich sowohl auf Produktionsstandorte als auch auf Absatzmärkte beziehen.

 

Tz. 9

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Um deutlich zu machen, welche Segmentierungsebene für die Charakterisierung des Chancen/Risiko-Verhältnisses bezüglich der Gesamtunternehmenssituation am relevantesten ist, und gleichzeitig um die Fülle der zu gewährenden Informationen zu verringern (im Sinne der cost/benefit consideration und zur Vermeidung eines information overload), hatte die Unternehmensleitung gemäß IAS 14.16 die beiden auszuweisenden Segmentierungsebenen in eine primäre und eine sekundäre Ebene zu differenzieren (primary and secondary reporting formats). Wurden der Erfolg und die Risiken eines Unternehmens dominant durch seine Tätigkeits- und Leistungsbereiche beeinflusst, so stellten diese die primäre Segmentierungsebene dar und die geographischen Regionen galten als secondary segments. Determinierten allerdings die regionalen Märkte die Unternehmenslage und -entwicklung, so repräsentierten diese die primary segments, und die Tätigkeitsbereiche waren als secondary segments auszuweisen. Diese als ›two tiers segmentation‹ bezeichnete Differenzierung bestimmte den Umfang der pro Segment auszuweisenden Daten, wobei dieser auf der primären Ebene deutlich größer war, als auf der sekundären (vgl. Tz. 14 ff.). Die Einteilung in primary und secondary segments hatte sich grundsätzlich nach den Verhältnissen in der internen Berichterstattung zu richten (vgl. IAS 14.27).

 

Tz. 10

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Ebenso sollte die Segmentabgrenzung auf beiden Ebenen grundsätzlich auf Basis der Struktur der internen Berichterstattung erfolgen, soweit diese auf den beiden Ebenen erfolgte. Ansonsten waren für die externe Berichterstattung eigenständig Segmente nach den Kriterien der Segmenthomogenität und der Segmentheterogenität in Bezug auf die (wirtschaftlichen) Chancen und Risiken der jeweiligen Tätigkeiten eines Unternehmens zu bilden, die in IAS 14.9 konkretisiert wurden (vgl. IAS 14.27 (b)).

 

Tz. 11

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Ähnlich wie nach IFRS 8.12 (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 8, Tz. 49 ff.) konnten intern gebildete, produktorientierte bzw. geographische Segmente für den externen Segmentbericht zusammengefasst werden, wenn sie sich sehr ähnlich waren (vgl. IAS 14.34). Ebenso wurde die Anzahl der darzustellenden Segmente dadurch verringert, dass im Wesentlichen vertikal integrierte Segmente zusammengefasst werden konnten und intern gebildete Segmente, die auf Basis ihrer Erträge, Ergebnisse und Vermögenswerte jeweils quantitative Signifikanzgrenzen unterschritten, in einem Sammelsegment zusammen dargestellt werden konnten (vgl. IAS...

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