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f. Erstmalige Anwendung der Equity-Methode bei sukzessivem Erwerb der Anteile

Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Fabian Graupe
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Tz. 97

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Erlangt ein Investor durch den Hinzuerwerb von Anteilen erstmalig maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Beherrschung über ein bislang nach IFRS 9 bilanziertes Beteiligungsunternehmen (sog. step acquisition), ist ab dem Zeitpunkt dieses Statuswechsels erstmalig die Equity-Methode anzuwenden. Dabei ist zu beachten, dass es nicht ausreichend ist, lediglich die neu erworbenen Anteile (sog. Neuanteile) at equity zu bilanzieren – also das Anteilspaket, durch das der Investor seinen maßgeblichen Einfluss oder seine gemeinschaftliche Beherrschung erlangt hat –, vielmehr ist die Equity-Methode auf die gesamte Beteiligung, also auch auf sämtliche sog. Altanteile, anzuwenden. IAS 28 enthält indes keine explizite Regelung, wie im Fall der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode infolge eines sukzessiven Anteilserwerbs vorzugehen ist. Die zentrale bilanzielle Herausforderung liegt hier darin, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode lediglich für die neu erworbenen Anteile aktuelle Anschaffungskosten vorliegen und die Altanteile bislang in aller Regel in Höhe ihres Fair Value einbezogen wurden (vgl. Tz. 45). Insofern stellt sich die Frage, mit welchem Wertansatz diese bisher nach IFRS 9 bilanzierten Anteile im Rahmen der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode zum Zeitpunkt des Statuswechsels zu berücksichtigen sind.

 

Tz. 98

Stand: EL 35 – ET: 6/2018

Zu klären ist, ob die allgemeine Vorschrift in IAS 28.10, nach der eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen beim erstmaligen Ansatz in Höhe ihrer Anschaffungskosten anzusetzen ist, für den Spezialfall des sukzessiven Anteilserwerbs einschlägig ist (vgl. zur folgenden Diskussion ausführlich Gimpel-Henning, 2015, S. 182–185). Wird dies beja...

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