Definition |
Abgrenzungsmerkmal:
- Vertragliche Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten an den Anteilseigner
Bei kündbaren Instrumenten wie Gesellschaftereinlagen bei deutschen PersG (Kündigungsrechte ua. nach §§ 131 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 723 BGB verbunden mit Abfindungsansprüchen nach §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 738 BGB): Klassifizierung als EK, sofern Voraussetzungen in IAS 32.16A ff. erfüllt; sonst Fremdkapital (IAS 32.11, IAS 32.15ff.) Zur Beurteilung von Geschäftsanteilen an Genossenschaften u. ähnliche Instrumente vgl. IFRIC 2. Interpretation des DRSC:
- DRSC Interpretation 3 (IFRS) (ehem. RIC 3) Auslegungsfragen zu Instrumenten mit Gläubigerkündigungsrecht gemäß IAS 32
Stellungnahme des IDW: Einzelfragen zur Darstellung von Finanzinstrumenten nach IAS 32 vgl. IDW RS HFA 45 |
Abgrenzungsmerkmale:
- Nachrangigkeit
- Verlustdeckungspotenzial u. Erfolgsabhängigkeit der Vergütung
- Dauerhaftigkeit der Mittelüberlassung (nicht bei PersG) (IDW HFA Stellungnahme 1/1994 bei Genussrechten, IDW RS HFA 7
Gesellschaftereinlagen bei PersG: Klassifizierung als EK |
EK wird als Residualgröße aus Vermögenswerten u. Schulden definiert (sec. 22.3; sec. 22.3A) Bei kündbaren Instrumenten wie Gesellschaftereinlagen bei deutschen PersG (Kündigungsrechte ua. nach §§ 131 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 723 BGB verbunden mit Abfindungsansprüchen nach §§ 105 Abs. 3, 161 Abs. 2 HGB iVm. § 738 BGB): Klassifizierung als EK, sofern Voraussetzungen in sec. 22.4 erfüllt; sonst Fremdkapital (sec. 22.3ff.) Grds. konzeptionelle Übereinstimmung mit IFRS, jedoch Klassifizierungsabweichungen aufgrund mangelnder Leitlinien im IFRS für KMU möglich |
Bestandteile |
Aufgliederung nach nationalen Rechtsnormen u. Bestimmungen in IFRS: Eingezahltes Kapital, darunter gezeichnetes Kapital (Issued Capital) u. Kapitalrücklage aus Agio u. anderen Zuzahlungen der Gesellschafter (Share Premium oder Capital Reserve), u. erwirtschaftetes Kapital, darunter Gewinnrücklagen mit Gewinnen u. Verlusten aus erfolgswirksamer Erfassung von Erträgen u. Aufwendungen (Retained Earnings) u. sonstige Rücklagen aus erfolgsneutraler Erfassung (Other Reserves) (IAS 1.108, IAS 1.78(e)), insb.: (IAS 16.39ff., IAS 38.85ff.)
- Rücklage für anteilsbasierte Vergütung
(IFRS 2.10ff.)
- Rücklage zur Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (IFRS 9.4.1.2.A, IFRS 9.B4.1.1–9.B4.1.26)
- Rücklage zur Erfassung von Gewinnen/Verlusten aus Cashflow Hedges u. aus der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (IFRS 9.6.5.11(b), IFRS 9.6.5.13(a))
- Rücklage zur Erfassung von Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (IAS 19.120(c); IAS 19.127ff.)
- Rücklage zur Erfassung von Währungsdifferenzen (IAS 21.30ff., IAS 21.39(c))
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Eingezahltes Kapital, darunter gezeichnetes Kapital u. Kapitalrücklage aus Agio u. anderen Zuzahlungen der Gesellschafter (§ 272 Abs. 2 HGB), u. erwirtschaftetes Kapital, darunter Gewinnrücklagen mit Gewinnen u. Verlusten aus erfolgswirksamen Erfassung von Erträgen u. Aufwendungen sowie in Ausnahmefällen sonstige Rücklagen aus erfolgsneutraler Erfassung, darunter:
- Einstellung des EK-Anteils von Wertaufholungen in andere Gewinnrücklagen (Wahlrecht) (§ 58 Abs. 2a AktG, § 29 Abs. 4 GmbHG)
- Erfolgsneutrale Erfassung von Sachverhalten bei Anwendung von Übergangsregelungen des BilMoG (Art. 67 Abs. 1, 3, 4 u. 6 EGHGB, IDW RS HFA 28)
Gewinnrücklagen umfassen im deutschen Rechtsraum idR: |
Aufgliederung nach nationalen Rechtsnormen u. Bestimmungen im IFRS für KMU: Eingezahltes Kapital, darunter gezeichnetes Kapital (Issued Capital) u. Kapitalrücklage aus Agio u. anderen Zuzahlungen der Gesellschafter (Share Premium oder Capital Reserve), u. erwirtschaftetes Kapital, darunter Gewinnrücklagen mit Gewinnen u. Verlusten aus erfolgswirksamer Erfassung von Erträgen u. Aufwendungen (Retained Earnings) u. sonstige Rücklagen aus erfolgsneutraler Erfassung (Other Reserves), insb.:
- Rücklage für anteilsbasierte Vergütung (sec. 26.3ff.)
- Bei Anwendung von IAS 39: Rücklage zur Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (Available-for-Sale)
(sec. 11.2(b) iVm. IAS 39.55(b))
- Bei Anwendung von IAS 39: Rücklage zur Erfassung von Gewinnen/Verlusten aus Cashflow Hedges u. aus der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (sec. 11.2(b) iVm. IAS 39.95(a) u. IAS 39.102(a))
- Bei Anwendung von sec. 12: Rücklage zur Erfassung von Gewinnen/Verlusten aus Sicherungsinstrumenten nach sec. 12.23ff.
- Rücklage zur Er...
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