Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Roman Mala'ebeh
Tz. 111
Stand: EL 46 – ET: 03/2022
Ein Unternehmen hat erstmals die Aufgabe eines Geschäftsbereichs als discontinued operation zu klassifizieren und im Jahresabschluss anzugeben, wenn eines der nachstehenden Ereignisse eintritt:
1) |
der Geschäftsbereich wird gemäß der in Tz. 30ff. genannten Kriterien (vgl. Tz. 30ff.) zur Veräußerung gehalten. Dh., die Frage, ob ein Geschäftsbereich zur Aufgabe zu klassifizieren ist, bestimmt sich nach denselben Kriterien wie für langfristige Vermögenswerte und Abgangsgruppen (vgl. Grünberger/Grünberger, StuB 2003, S. 799) oder |
2) |
das Unternehmen hat den Abgang des Geschäftsbereichs abgeschlossen. |
Durch IFRS 5 wurde der Zeitpunkt, zu dem die Aufgabe eines Geschäftsbereichs erstmalig im Jahresabschluss darzustellen ist, gegenüber dem vorherigen Standard IAS 35 geändert. Nach IAS 35 musste das Unternehmen einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf im Wesentlichen aller dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzurechnenden Vermögenswerte abgeschlossen oder der board of directors des Unternehmens musste einen detaillierten, formellen Plan für die Aufgabe genehmigt und jenen Plan bekannt gegeben haben. Gemäß IFRS 5 reicht die Einstufung als zur Veräußerung gehalten aus, wodurch eine frühzeitigere Berichterstattung zu erwarten wäre. Aufgrund der einfachen Möglichkeit zur Umgehung der Kriterien des held for sale ist es allerdings vorstellbar, dass der Ausweis erst nach dem Verkauf des Geschäftsbereichs und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird, als das gemäß IAS 35 der Fall war.
Tz. 112
Stand: EL 46 – ET: 03/2022
Soll ein Geschäftsbereich anders als durch eine Veräußerung aufgegeben werden, ist der Ausweis erst in der Periode zulässig, wenn die Aufgabe vollzogen wurde (IFRS 5.13).
Tz. 113
Stand: EL 46 – ET: 03/2022
Beispiel:
Im Oktober 20X5 beschließt das Management eines Unternehmens, einen Produktionsbetrieb, der einen wesentlichen Geschäftsbereich darstellt, mittelfristig stillzulegen. Bis Ende 20X6 stellt das Unternehmen den Betrieb der Anlage ein. In 20X5 erfolgt kein gesonderter Ausweis. Erst im Abschluss zum 31.12.20X6 wird die Produktionsanlage als aufgegebener Geschäftsbereich bilanziert (IFRS 5.IG Beispiel 9).