Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Dr. Fabian Graupe
Tz. 38
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Bevor IFRS 11 im Jahr 2011 veröffentlicht und 2014 in Kraft getreten ist, wurde die bilanzielle Behandlung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen in IAS 31 geregelt. Für die Bilanzierung sog. gemeinschaftlich geführter Unternehmen (jointly controlled entities) war die Equity-Methode nach IAS 28 als eine Bilanzierungsmöglichkeit neben der Quotenkonsolidierung vorgesehen (IAS 31.38). Insofern enthielt IAS 28 in der Vergangenheit lediglich implizit Anwendungsvorschriften für die Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen. Seit der Veröffentlichung von IFRS 11 und der Überarbeitung von IAS 28 im Jahre 2011 ist die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) explizit in IAS 28 verankert. Gemeinschaftsunternehmen bilden dabei zusammen mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten (joint operations) die möglichen gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements) iSd. IFRS 11 (IFRS 11.6).
Tz. 39
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist gemäß den Vorgaben des IFRS 11.14–19 als Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftliche Tätigkeit zu klassifizieren – lediglich die Bilanzierung richtet sich nach IAS 28, sofern es sich bei der gemeinschaftlichen Vereinbarung um ein Gemeinschaftsunternehmen handelt. Ein Gemeinschaftsunternehmen unterscheidet sich dabei von einer gemeinschaftlichen Tätigkeit dadurch, dass die gemeinschaftlich beherrschenden Partnerunternehmen keine direkten Rechte an den Vermögenswerten bzw. Verpflichtungen für die Schulden haben, sondern lediglich Rechte am Reinvermögen des Gemeinschaftsunternehmens (IFRS 11.16). Im deutschen Rechtsraum stellen vor allem gemeinschaftlich beherrschte BGB-Außengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften Gemeinschaftsunternehmen dar (vgl. IDW (Hrsg.), HFA 1/1993, S. 247; zur Klassifizierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen vgl. ausführlich Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (Hrsg.), Haufe IFRS-Kommentar, 15. Aufl., § 34, Tz. 21–29), die gemäß der Equity-Methode nach IAS 28 zu bilanzieren sind.