Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 122
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Gegeben die Komplexität der IFRS 17 Bewertungsmechanik, versucht der Standard, das Verständnis des Lesers durch eine Reihe von qualitativ zu erbringenden Einblicken in Eingangsparameter, Annahmen und Schätztechniken des Unternehmens zu schärfen. Insbesondere soll auf diesem Wege die Vergleichbarkeit unterstützt werden. Beispielsweise sind Angaben über den gewählten Ausweis der finance expenses aus dem Risk Adjustment zu machen. Der Standard sieht hier grundsätzlich die Erfassung im insurance service result als Option vor, sofern diese Effekte nicht im finance result ausgewiesen werden (vgl. Tz. 111). Als weitere accounting policy choice ist über die Ausübung der OCI option (vgl. Tz. 66) zu berichten sowie über die Methode, wie sodann die finance income and expenses systematisch auf die Erfassung durch die GuV bzw. ergebnisneutral durch das OCI verteilt wurden.
Tz. 123
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die weiteren Angaben umfassen im Einzelnen zunächst eine Beschreibung der Methoden zur Bewertung des Bestandes der Versicherungsverträge und auch die unternehmensinternen Prozesse zur Ermittlung der dafür notwendigen Eingangsgrößen. Konsequenterweise sind auch Änderungen daran im Zeitablauf zu dokumentieren, insbesondere unter Angabe der Gründe und Hinweisen auf die betroffenen Geschäftsbereiche.
Als entscheidende nicht durch den Standard exakt getriebene Annahmensetzung ist die Bestimmung der Diskontannahmen verpflichtend. Auch wenn der methodische Rahmen durch den IFRS 17 für alle Anwender gleichermaßen gesetzt ist, können sich gleichwohl Unterschiede aus der unternehmensindividuell gewählten Bewertungsmechanik ergeben. Diese werden durch die Ausweispflichten hinsichtlich der zur Anwendung gebrachten Zinskurven transparent gemacht.
Tz. 124
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Etwaige investment components (vgl. Tz. 36) sind in hohem Maße mit für das Unternehmen speziellen Geschäftssegmenten verknüpft. Die Bestimmung derselben ist somit im Anhang offenzulegen, um die unterliegenden Verbindungen zum Geschäftsmodell des Unternehmens deutlich zu machen. Idealerweise sollten entsprechende Angaben bereits langjährig aufgebautes Wissen über den Geschäftsmix lediglich bestätigen und die Übersetzung in die Bewertungsmechanik des IFRS 17 deutlich machen.
Tz. 125
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Schließlich werden explizite Ausführungen zur Bestimmungsmethodik des RA gefordert. Das RA ist eines der Elemente des Standards, das mit vergleichsweise geringen methodischen "Leitplanken" ausgestattet wurde. Umso relevanter sind unternehmensindividuelle Angaben zur Bewertungsmechanik, Eingangsparameter und Abhängigkeiten. Quantitativ ist die Angabe des Konfidenzniveaus vorgesehen. Idealerweise soll dieses vermeintlich objektive Maß für die Robustheit der Bilanz eines Versicherungsunternehmens die Variabilität in der methodischen Umsetzung ausgleichen.