Dipl.-Kfm. Thomas Müller-Marqués Berger, Dr. Holger Wirtz
Tz. 13
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Ausgangspunkt für die Entwicklung der IPSAS war die bereits 1986 erfolgte Gründung des Public Sector Committee der IFAC (IFAC-PSC), das im November 2004 von der IFAC in International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) umbenannt wurde. In den ersten Jahren seines Bestehens beschäftigte sich dieses Gremium jedoch zunächst nicht mit der Standardsetzung, sondern mit Begriffsklärungen und dem internationalen Austausch über nationale Rechnungslegungspraktiken. Entscheidend für die Inangriffnahme der Standardsetzung war das Interesse internationaler Finanzinstitutionen, wie der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Asian Development Bank (ADB) und des UN-Entwicklungsprogramms, die sich 1996 zur Finanzierung eines Projektes zur Standardsetzung entschlossen.
Tz. 14
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Im Rahmen dieses Projekts zur Standardsetzung sollten auf der Grundlage der IFRS spezifische Rechnungslegungsgrundsätze für Gebietskörperschaften abgeleitet werden. In den Jahren 1996 bis 2002 lag der Schwerpunkt deshalb zunächst auf der Erarbeitung eines "Core Set" von Standards für die öffentliche Rechnungslegung. Grundlage dieser Projektphase, aus der die Standards IPSAS 1 bis IPSAS 20 hervorgegangen sind, waren die zum 31. August 1997 gültigen IAS.
Tz. 15
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Der Schwerpunkt der Jahre 2003 bis 2009 war das im Jahr 2010 vollendete Konvergenz-Programm (convergence program). Als Grundlage (stable platform) für die in dieser Phase neu entwickelten Standards IPSAS 25 bis IPSAS 31 wurden die zum 31. Dezember 2008 gültigen IFRS ausgewählt. Mit der Beendigung des Konvergenz-Programms hat der IPSASB die wesentlichen Bestandteile der IFRS an öffentliche Besonderheiten angepasst und damit das strategische Ziel einer Konvergenz mit den IFRS erreicht. Bereits in den Jahren 2003 bis 2007 hat der IPSASB jedoch auch erste Standards zur Regelung von spezifisch öffentlichen Fragestellungen verabschiedet, bei denen nicht auf privatwirtschaftliche Regelungen zurückgegriffen werden konnte (IPSAS 21–24).
Tz. 16
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Ab dem Jahr 2010 lag der Schwerpunkt auf der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung der öffentlichen Hand (Public Sector Conceptual Framework). Neben dem Rahmenkonzept standen Projekte von besonderer Bedeutung für die öffentliche Rechnungslegung (Public Sector Critical Projects) im Fokus. Darunter werden Fragestellungen subsumiert, die für den öffentlichen Sektor spezifisch und zugleich auch als kritisch eingestuft werden. Als Projekte mit spezifischer Bedeutung für die öffentliche Rechnungslegung bezeichnet der IPSASB solche Projekte, bei denen bestehende IFRS (beispielsweise IFRS 3, Business Combinations) als nicht sachgerecht für den öffentlichen Sektor eingestuft werden oder für bestimmte Sachverhalte (beispielsweise die Bilanzierung von einseitigen Leistungsbeziehungen oder die Darstellung von Budget-Informationen in Abschlüssen) keine adäquaten IFRS existieren. Als für die öffentliche Rechnungslegung kritische Projekte bezeichnet der IPSASB solche Projekte, bei denen aufgrund ihrer Aktualität oder aufgrund der Nichtexistenz von prinzipienbasierten Regelungen eine besondere Bedeutung für die öffentliche Rechnungslegung angenommen wird. Weiterer Schwerpunkt war die verstärkte Kommunikation und Verbreitung der Arbeitsergebnisse (Communications and Promoting Adoption and Implementation), da darin die Voraussetzung für einen lebhaften internationalen Austausch von "Best Practices" zum Zwecke der Entwicklung von ausgewogenen und problemorientierten öffentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen gesehen wurden.
Tz. 17
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Nach Abschluss der Arbeiten am Rahmenkonzept für die Berichterstattung der öffentlichen Hand (Public Sector Conceptual Framework) im Jahr 2014 hat das IPSASB bei der Festlegung seines Arbeitsprogramms insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: (1) Significance for the public sector (dh. Fragestellungen, die sich in der privatwirtschaftlichen Rechnungslegung nicht stellen), (2) Urgency of the issue (dh. die Berücksichtigung dringenderer Fragestellungen), (3) Gaps in standards (dh. Ergänzung bestehender Verlautbarungen), (4) IFRS convergence (vgl. Tz. 24ff. Abschnitt B.I) sowie (5) Alignment with Government Finance Statistics (GFS) (vgl. Tz. 28ff., Abschnitt B.II).
Tz. 17a
Stand: EL 52 – ET: 02/2024
Ende Februar 2019 wurde die Strategie und das Arbeitsprogramm des IPSASB für den Zeitraum 2019 bis 2023 verlautbart. Die bedeutendsten Prioritäten des IPSASB bei der Standardsetzung bis 2023 sind der Abschluss der laufenden Public-Sector-spezifischen Projekte, insbesondere die Bilanzierung von Erträgen und Transferaufwendungen im öffentlichen Sektor, Leasing, die Entwicklung von Bewertungsgrundsätzen im öffentlichen Sektor, die Bilanzierung von Kulturgütern sowie Infrastrukturvermögen, sowie die Erzielung von Fortschritten bei den neuen Projekten für den öffentlichen Sektor, wie etwa di...