Flammendes Plädoyer für die Doppelte Buchhaltung in öffentlichen Institutionen
Kameralistik bei Ländern und Bund weiterhin vorherrschend
Die Diskrepanz zwischen den Rechnungslegungsanforderungen der Privatwirtschaft und denen der öffentlichen Verwaltungen sind immens. Während eine strenge Buchführungspflicht nach HGB für alle Kaufleute mit Ausnahme der in § 241a HGB analog zur Abgabenordnung definierten sehr kleinen Einzelkaufleute besteht, herrschen bei Ländern und Bund weiterhin die Regeln der Kameralistik mit einer Ausgabebezogenen Betrachtung. Die Versuche, nach der Jahrtausendwende zumindest in den Kommunen die Vorteile der doppelten Buchführung (Doppik) zu verankern, scheiterten in einigen Ländern komplett, da dort weiterhin die Kameralistik möglich ist, in vielen anderen Ländern an überzogenen Erleichterungen, die eine Entwertung der generierten Informationen zur Folge hatte.
Entwicklungen auf internationaler und europäischer Ebene, eine Abbildung öffentlicher Institutionen in Anlehnung an internationale Rechnungslegungsstandards zu gestalten – Stichwort sind hier International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) und European Public Sector Accounting Standards (EPSAS) – wird von offizieller deutscher Seite die kalte Schulter gezeigt. Teilweise gerade von denjenigen, die mehr Transparenz etwa im Rahmen der Staatsschuldenkrise von anderen EU-Staaten angemahnt hatten.
IDW-Positionspapier: Wechsel vom kameralen Rechnungswesen zur Doppik empfohlen
Das IDW nimmt sich in seinem neuen Trendwatch Positionspapier zum Thema „Schuldenbremse und nachhaltige Haushaltswirtschaft“ dieser Problematik in überzeugender Weise an. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle Debatte um eine Neuausrichtung der Schuldenbremse zwar notwendig ist, aber zu kurz greift: Vielmehr sollte der öffentliche Sektor grundsätzlich einen Wechsel vom kameralen Rechnungswesen, das lediglich Zahlungsströme abbildet, zu einer Doppik erwägen.
Das IDW betont, dass es wichtig ist, sich über das wirkliche Ausmaß der wirtschaftlichen Belastung der öffentlichen Haushalte bewusst zu werden. Nur auf Basis einer vollständigen Erfassung von öffentlichem Vermögen und Schulden mithilfe der Doppik könne die nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft optimal gelingen.
Die Vorteile der doppelten Buchführung für den öffentlichen Sektor
Die doppelte Buchführung für den öffentlichen Sektor bietet zahlreiche Vorteile:
- Als ein konzeptionell in sich geschlossenes System lassen sich Vermögen und Schulden systematisch und vollständig erfassen.
- Ressourcenaufkommen und -verbrauch werden konsistent abgebildet – eine Grundvoraussetzung für eine adäquate Selbstinformation und Steuerung.
- Das gesamte Verwaltungshandeln lässt sich im Gesamtabschluss abbilden, der einen Überblick über alle Aktivitäten der öffentlichen Hand liefert.
- Der Investitionsbegriff in der Doppik hilft durch seine Unterscheidung in investive und konsumtive Ausgaben bei der klaren Abgrenzung künftiger Ausgaben.
Mithilfe der Doppik ließen sich nach Auffassung des IDW die Ansätze der politischen Parteien wie die Forderungen nach soliden Staatsfinanzen, eine nachhaltige, generationengerechte Haushaltswirtschaft und die Erhaltung der staatlichen Handlungsfähigkeit sehr gut umsetzen. Dem ist nichts hinzuzufügen und würde ggf. auch die zunehmende Empörung über immer neue Bürokratiepflichten in der Privatwirtschaft mildern, wenn die Politik hier mit gutem Beispiel für Transparenz voranginge.
Zum IDW Trendwatch-Papier:
IDW Positionspapier – Schuldenbremse und Nachhaltige Hauswirtschaft
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