Thomas Harzheim, Patrick Thoma
Tz. 219
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Anders als in Anlage 3 zu DRS 21 findet sich in IAS 7 und den begleitenden Materialien kein Beispiel für die Gliederung der Kapitalflussrechnung einer Versicherung. Anlage 3: Besonderheiten der Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen zu DRS 21 enthält branchenspezifische Regeln für die Kapitalflussrechnung von Versicherungsunternehmen iSv. § 341 Abs. 1 und 2 HGB sowie § 341i Abs. 2 HGB.
Tz. 220
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Sofern Unternehmen anderer Branchen ein Versicherungsunternehmen in ihren Konzernabschluss einbeziehen, sind die Regeln der Anlage 3 zu DRS 21, ggf. durch Ergänzung des Gliederungsschemas um branchenspezifische Posten, zu berücksichtigen (DRS 21.A3.2)
1. Mustergliederung (Mindestgliederung) einer Kapitalflussrechnung für Versicherungen nach DRS 21.Anhang 3
Tz. 221
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Nach DRS 21.A3.8 wird auch für Versicherungsunternehmen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die Anwendung der indirekten Darstellungsmethode empfohlen. DRS 21.A3 enthält in einer Anlage das in Abb. 12 wiedergegebene Mindestgliederungsmuster für die Kapitalflussrechnung einer Versicherung:
1. |
|
Periodenergebnis (Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) |
2. |
+/– |
Zunahme/Abnahme der versicherungstechnischen Rückstellungen – netto |
3. |
–/+ |
Zunahme/Abnahme der Depot- und Abrechnungsforderungen |
4. |
+/– |
Zunahme/Abnahme der Depot- und Abrechnungsverbindlichkeiten |
5. |
–/+ |
Zunahme/Abnahme der sonstigen Forderungen |
6. |
+/– |
Zunahme/Abnahme der sonstigen Verbindlichkeiten |
7. |
+/– |
Veränderungen sonstiger Bilanzposten, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
8. |
+/– |
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge sowie Berichtigungen des Periodenergebnisses |
9. |
–/+ |
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen, Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen |
10. |
+/– |
Aufwendungen/Erträge aus außerordentlichen Posten |
11. |
+/– |
Ertragsteueraufwand/-ertrag |
12. |
+ |
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten |
13. |
– |
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten |
14. |
–/+ |
Ertragsteuerzahlungen |
15. |
= |
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
16. |
+ |
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Konsolidierungskreis |
17. |
+ |
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen |
18. |
+ |
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögensgegenständen |
19. |
– |
Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis |
20. |
– |
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen |
21. |
– |
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände |
22. |
+ |
Einzahlungen aus dem Abgang von Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung |
23. |
– |
Auszahlungen für Investitionen in Kapitalanlagen der fondsgebundenen Lebensversicherung |
24. |
+ |
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten |
25. |
– |
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten |
26. |
= |
Cashflow aus der Investitionstätigkeit |
27. |
+ |
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunternehmens |
28. |
+ |
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern |
29. |
– |
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunternehmens |
30. |
– |
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter |
31. |
+ |
Einzahlungen aus außerordentlichen Posten |
32. |
– |
Auszahlungen aus außerordentlichen Posten |
33. |
– |
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens |
34. |
– |
Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter |
35. |
+/– |
Einzahlungen und Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit |
36. |
= |
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit |
37. |
|
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds |
38. |
+/– |
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds |
39. |
+/– |
Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds |
40. |
+ |
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode |
41. |
= |
Finanzmittelfonds am Ende der Periode |
Abb. 12: Kapitalflussrechnung eines Versicherungsunternehmens mit indirekter Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit nach DRS 21.A3
2. Anmerkungen zur Kapitalflussrechnung für Versicherungen
a. Abgrenzung des Finanzmittelfonds
Tz. 222
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Wie bei den Kapitalflussrechnungen für Kreditinstitute soll auch bei den Kapitalflussrechnungen für Versicherungen von einer engen Abgrenzung des Finanzmittelfonds ausgegangen werden. DRS 21.A3.5f. stellt fest, dass als Zahlungsmittel und als Zahlungsmitteläquivalente nur die unter dem Posten F II des Bilanzformblatts nach § 2 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) zusammengefassten Posten
- Laufende Guthaben bei Kreditinstituten,
- Schecks und
- Kassenbestand
berücksichtigt werden dürfen.
Tz. 223
Stand: EL 48 – ET: 10/2022
Die enge Abgrenzung wird in DRS 21.A3.6 damit begründet, dass durch die Abgrenzung die Nachvollziehbarkeit aus der Konzernbilanz hergestellt werden könne. Außerdem werde durch die enge Abgrenzung der Einfluss von Wertänderungen bei den in den Finanzmittelfonds aufgenommenen Zahlungsmitteläquivalenten begrenzt. Schließlich wird ausdrücklich festgestellt, dass andere Finanzmittel, die nach DRS 21 als Zahlungsmitteläquivalente in Betracht kommen könnten, nicht in den Finanzmittelfonds einbezogen werden sollen, weil si...