Clemens Jungsthöfel, Katharina Rohde
Tz. 130
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Zusammenfassend nimmt IFRS 17 hier viele der in der bisherigen IFRS-Berichterstattung oder auch durch die Regulatorik etablierten obligatorischen Anhangangaben auf. Die Detailtiefe im qualitativen Bereich ist somit vergleichbar und wird aufrechterhalten. Synergieeffekte werden in der Praxis daher umfangreich ausgenutzt und sollten auch dem externen Leser der Finanzberichterstattung einen guten Einblick gewähren.
Die quantitativen Pflichtangaben, insbesondere zu Veränderungsanalysen der versicherungstechnischen Rückstellungen, sind hingegen ein Novum und stellen die Systeme und Berichtsprozesse vor nie da gewesen hohe Ansprüche an Granularität, Stabilität, aber auch an das Verständnis für die Entwicklung und Ergebnistreiber. Die Zurverfügungstellung dieser umfangreichen Anhangangaben bedeutet gerade in der Einführungsphase allerdings auch eine Chance, Impulse für die interne Steuerung bis hin zu Vergütungssystemen zu setzen. Die von der Berichtsseite getriebenen Anforderungen eröffnen eine umfangreiche Bandbreite zur Analyse von versicherungstechnischen Effekten und können wertvolle Beiträge für die Geschäftssteuerung von Neugeschäftsinitiativen bis hin zur Identifizierung von Potenzialen zur Risikomitigierung von Abwicklungsrisiken liefern.
Tz. 131
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Diese über die interne Transparenz hinaus auch einem externen Adressatenkreis nahezubringen, wird umfangreiche "Übersetzungsarbeit" erfordern. Der deutlich erweiterte Umfang und die Detailtiefe sind sehr komplex und können nur durch entsprechende Kommentierung den vollen Mehrwert generieren. Gleichwohl ist schon seit der Anfangsphase der Berichterstattung nach IFRS 17 die Integration von ausgewählten Anhangangaben in die quartalsweise Analystenkommunikation der Versicherungsunternehmen beobachtbar. Von besonderem Gewicht ist hier insbesondere die Neugeschäftsanalyse, Angaben zur erwarteten Abwicklung der CSM, die Schadendreiecke sowie die Zerlegung des service results nach Ergebnistreibern. Sie setzen sich gegen früher allenfalls als non-GAAP measure bereitgestellte Steuerungsgrößen (etwa dem Neugeschäftswert) durch und führen nahtlos klassische Profitabilitätsmaße fort. Zu letzteren zählen etwa die Combined Ratio sowie das Abwicklungsergebnis (run-off result).
Tz. 132
Stand: EL 54– ET: 10/2024
Die Combined Ratio kann weiterhin aus der vorgegebenen Granularität der Finanzberichterstattung bestimmt werden. Sie wird sogar gestärkt durch den obligatorisch getrennten Ausweis des insurance service results (in den Anhangangaben) nach Beiträgen aus übernommenen und in Rückdeckung gegebenen Risiken. Während früher die Combined Ratio nur als kondensierte Kennzahl für die Profitabilität in der Periode zur Verfügung stand, können nun Ergebnistreiber identifiziert werden. Dazu gehört das run-off result, das erheblichen Mehrwert für die Bewertung der Rückstellungen liefert. Das Abwicklungsergebnis kann nun sowohl aus den weiterhin bereitgestellten Schadenabwicklungsdreiecken transparent ermittelt werden und wird auch nachvollziehbar erkennbar – auf diskontierter Basis – als Beitrag zum service result aus den Reserveveränderungen aus dem past service. All diese Angaben sind auch im PAA verpflichtend. Trotz der reduzierten Ausweisgranularität im PAA werden also für diese Geschäftssegmente auch im PAA entscheidende Profitabilitätskennzahlen gestärkt.