Tz. 84

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Um den IFRS zu entsprechen, muss der kombinierte Abschluss alle von den IFRS vorgeschriebene Angaben enthalten. Kombinierte Abschlüsse enthalten darüber hinaus zusätzliche Erläuterungen, die typischerweise im Anhang in den Aufstellungsgrundsätzen (basis of preparation) dargestellt werden. Dabei ist mindestens auf folgende kombinierungsspezifische Aspekte einzugehen (vgl. PwC, MoA, 2021, Appendix 2, A2.140):

  • Zweck des Abschlusses (vgl. Tz. 8ff.),
  • Beschreibung der im kombinierten Abschluss dargestellten ökonomischen Aktivitäten,
  • Aussage, ob die IFRS vollumfänglich angewandt wurden oder ob es sich um einen Abschluss für einen spezifischen Zweck handelt (vgl. Tz. 10),
  • (sofern einschlägig) die Tatsache, dass der kombinierte Abschluss ein Ausschnitt aus einem übergeordneten IFRS-Konzernabschluss darstellt,
  • Wahl des Aufstellungsansatzes (vgl. Tz. 24ff.),
  • die Kriterien, die bei der Abgrenzung des Kombinierungskreises zugrunde gelegt wurden (vgl. Tz. 14ff.) inkl. einer Darstellung des sich ergebenden Kombinierungskreises (zB anhand einer Kombinierungskreisliste und/oder anhand von Konzernorganigrammen),
  • Erläuterung der kombinierungsspezifischen Ansatz- und Bewertungsregeln einschließlich der Allokationsmethoden und -schlüssel, sowie der kombinierungsspezifischen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume (vgl. Tz. 29ff.),
  • Vorgehensweise zur Bestimmung der Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (vgl. Tz. 74f.),
  • (sofern einschlägig) die Vorgehensweise zur Ermittlung der Angaben zum Ergebnis je Aktie (vgl. Tz. 69f.).
 

Tz. 85

Stand: EL 50 – ET: 06/2023

Wie die vorangegangenen Darstellungen gezeigt haben, sind zudem Kenntnisse über die rechtliche Umstrukturierung bedeutsam für das Verständnis der gewählten Vorgehensweise sowie der Abbildung im Abschluss. Daher ist die Darstellung der rechtlichen Umstrukturierung in den wesentlichen Einzelschritten bedeutsamer Anhangsbestandteil und schafft so Transparenz hinsichtlich des Übergangs vom kombinierten auf den konsolidierten Abschluss.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?