Unterliegt die private Pkw-Nutzung der Umsatzsteuer, kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auch mit einer sachgerechten Schätzung ermittelt werden. Bei einem Fahrzeug, das der Unternehmer überwiegend - also zu mehr als 50 % - betrieblich nutzt, muss die private Nutzung zwangsläufig unter 50 % betragen. Die private Nutzung wird bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung regelmäßig deutlich unter 50 % liegen.
Pkw-Nutzung Unternehmer: Einkommensteuerliche 1-%-Regelung und Umsatzsteuer sachgerechte Schätzung
Ein Unternehmer hat im Januar einen neuen Firmenwagen erworben. Der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung hat 30.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt hat er nur 28.560 EUR (24.000 EUR zuzüglich 4.560 EUR Umsatzsteuer). Der Unternehmer hat kein Fahrtenbuch geführt und muss bei der Einkommensteuer die 1-%-Regelung anwenden. Anhand anderer Aufzeichnungen kann der Unternehmer darlegen, dass der Umfang seiner Privatfahrten bei 30 % liegt. Die Kostensituation für das gesamte Jahr sieht wie folgt aus:
Tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten ohne Vorsteuer in EUR | Kosten mit Vorsteuer in EUR | Abziehbare Vorsteuer in EUR |
Abschreibung von 24.000 EUR Laufende Kosten (Benzin) Reparatur/Wartung/Pflege Versicherung Kfz-Steuer Sonstige Kosten (z.B. ADAC) | 1.028,00 276,00 158,00 | 4.000,00 2.400,00 1.000,00 100,00 | 4.560,00 456,00 190,00 19,00 |
Beträge insgesamt | 1.462,00 | 7.500,00 | 5.225,00 |
private Nutzung 30 % | 438,60 | 2.250,00 | |
19% Umsatzsteuer | 427,50 |
Vorgehen Einkommensteuer und Vorgehen Umsatzsteuer
Bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer ist unterschiedlich vorzugehen:
- bei der Einkommensteuer sind 1 % vom gerundeten Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen und
- bei der Umsatzsteuer werden als Bemessungsgrundlage 30 % der Kosten angesetzt, für die einen Vorsteuerabzug beansprucht worden ist (7.500 EUR x 30% = 2.250 EUR).
Beschreibung | 1-%-Methode in EUR | Sachgerechte Schätzung in EUR |
Bruttolistenpreis (abgerundet) 30.500 EUR x 1% x 12 Monate | 3.660,00 | tatsächliche Kosten mit Vorsteuerabzug: 7.500,00 |
private Nutzung, umsatzsteuerpflichtiger Teil | 2.250,00 | 30% von 7.500 = 2.250,00 |
Differenz = umsatzsteuerfreier Teil | 1.410,00 | |
Umsatzsteuer: 2.250 EUR x 19 % | 427,50 | Bruttobetrag: 2.250,00 + 427,50 = 2.677,50 |
Ermittlung des Gesamtbetrags:
30.500 EUR x 1% x 12 Monate | 3.660,00 EUR | |
umsatzsteuerfreier Anteil | 1.410,00 EUR | 1.410,00 EUR |
umsatzsteuerpflichtig | 2.250,00 EUR | |
Umsatzsteuer (2.250 EUR x 19%) | 427,50 EUR | 2.677,50 EUR |
Gesamtbetrag (einschl. Umsatzsteuer) | 4.087,50 EUR |
Die umsatzsteuerpflichtige private Kfz-Nutzung ist mit 2.250 EUR anzusetzen und die umsatzsteuerfreie private Kfz-Nutzung mit 1.410 EUR.
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 4.087,50 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends ohne USt (Kfz-Nutzung) | 1.410 |
8921/4645 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmends 19% USt (Kfz-Nutzung) | 2.250 | |||
1776/3806 | Umsatzsteuer 19% | 427,50 |
Wenn die 1-%-Methode auch bei der Umsatzsteuer angewendet würde, müsste (wie die nachfolgende Berechnung zeigt) mehr Umsatzsteuer gezahlt werden.
Bruttolistenpreis (abgerundet) 30.500 EUR x 1% x 12 Monate | 3.660,00 EUR |
abzüglich 20% | 732,00 EUR |
= umsatzsteuerpflichtiger Anteil | 2.928,00 EUR |
19% Umsatzsteuer | 556,32 EUR |
USt bei sachgerechter Schätzung | 427,50 EUR |
= Ersparnis an Umsatzsteuer | 128,82 EUR |
Praxis-Tipp Pkw-Nutzung Unternehmer: Bei niedrigen Kfz-Kosten sachgerechte Schätzung günstiger
Die sachgerechte Schätzung kann immer dann angewendet werden, wenn sie zu einem besseren Ergebnis führt als die 1-%-Regelung abzüglich 20 %. Bei einer privaten Nutzung knapp unter 50 % kann die sachgerechte Schätzung ungünstiger ausfallen. Die sachgerechte Schätzung ist jedoch in der Regel vorteilhafter, wenn die Kfz-Kosten, z.B. nach Wegfall der Abschreibung, niedrig ausfallen.
Der Bruttobetrag ergibt sich aus den 1% vom Bruttolistenpreis (3.660 EUR) und nicht aus dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil (2.928 EUR) addiert um den Steueranteil (556,32 EUR).
Der Bruttobetrag beträgt also 4.216,32 EUR.
Die Differenz zum Beispiel aus dem vorherigen Kapitel mit der sachgerechten Schätzung sind damit auch die 128,82 EUR (4.216,32 - 4.087,50).
wir haben den Autor um Prüfung gebeten. Dies ist seine Antwort:
Die Berechnung im Praxis-Beispiel im Kapitel "1-%-Regelung - Berechnung bei umsatzsteuerpflichtigem Unternehmer" ist nicht falsch. Wie in dem Beispiel (im Buchungssatz) zu sehen ist, handelt es sich um 2 Komponenten, und zwar um den
- umsatzsteuerfreien Anteil von 732 EUR und
- dem umsatzsteuerpflichtigen Anteil von 2.928 EUR + 556,32 EUR USt = 3.484,32 EUR (brutto)
- Ergebnis: Unentgeltliche Wertabgabe 732 EUR + 3.484,32 EUR = 4.216,32 EUR
So wie auch der Buchungssatz dargestellt ist.
vielen Dank für diesen sehr aufschlussreichen Artikel!
Irgendwie konkurrieren für mich allerdings zwei Sätze:
1. "Für die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, muss der Unternehmer Umsatzsteuer zahlen."
2. "Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden."
Ich würde gerne das "Praxis-Beispiel: Kilometerpauschale plus Vorsteuerabzug" dazu etwas weiter fort führen:
Der Unternehmer fährt mit dem Pkw jährlich je 20.000km.
Anteil der betrieblichen Fahrten:
1. Jahr: 8.000 km (40%)
2. Jahr: 5.000 km (25%)
3. Jahr: 8.000 km (40%)
Die betrieblichen Fahrten werden über die Kilometerpauschale geltend gemacht.
Ausgaben in den Folgejahren: jew. 3000,- zzgl. USt 570,- (Tanken, Service, ...)
Kann der Unternehmer jetzt 100% der Kosten (Anschaffung + laufende Kosten) seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen (4750,- + 3*570,-), ohne Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen zu müssen?
Oder muss er in diesem Fall Umsatzsteuer auf den privaten Nutzungsanteil zahlen? Wie wird dieser dann in den einzelnen Jahren berechnet?
Wenn ich das richtig sehe, ist in dem oben genannten Beispiel die "Abziehbare Vorsteuer in EUR" nicht korrekt.
Es wurden die Beträge der "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 0,19 gerechnet.
Richtig wäre aber: "Kosten mit Vorsteuer in EUR" * 19 / (100 + 19).
Oder habe ich etwas übersehen?
sind bei der Ermittlung der Kosten für die Kostendeckelung für ein in 2019 angeschafftes Hybridfahrzeug die Leasingraten auch zu halbieren?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung
wie finde ich die Antwort?
VG
4120 an 8611 + 8590
SInd beide Varianten zulässig?
vielen Dank für Ihre Frage. Wir kümmern uns darum und werden die Antwort im Rahmen unserer Rubrik "Aus der Praxis – für die Praxis" zeitnah beantworten.
Viele Grüße
Ihre Online Redaktion Finance