Gesetzlich ab dem Jahr 2017 verpflichtend durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eingeführte Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten. In Deutschland waren ca. 500 Unternehmen davon betroffen. Durch die CSRD (s. Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht für rund 13.200 Unternehmen[1] in Deutschland Pflicht. Das betreffende Umsetzungsgesetz befindet sich zum Zeitpunkt Juni 2024 in der gesetzlichen Abstimmung.

[1] Vgl. BMJ, Refentenentwurf v. 22.3.2024, www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_CSRD_UmsG.html, S. 113, Abruf 14.6.2024.

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