Entscheidungsstichwort (Thema)
Befristung. Studenten als Krankenpflegehelfer
Orientierungssatz
Bei der Frage nach der persönlichen Abhängigkeit als Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft geht es nicht darum, ob der Dienstnehmer (hier: studentischer Krankenpflegehelfer) eine einmal zugesagte Dienstleistung auch erbringen muß oder ob er seine Zusage ohne weiteres wieder rückgängig machen kann, sondern darum, ob er die Ausführung der vertraglichen übernommenen Dienstleistung in zeitlicher Hinsicht selbst frei bestimmen kann oder ob er insoweit der Bestimmung des Dienstberechtigten unterliegt.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 02.04.1982; Aktenzeichen 5 Sa 1419/81) |
ArbG Münster (Entscheidung vom 11.09.1981; Aktenzeichen 1 Ca 99/81) |
Fundstellen
Dokument-Index HI441228 |
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