OFD Frankfurt, Verfügung v. 1.3.2006, S 2332 A - 63 - St II 3.01
Die Bankakademie/Business School of Finance & Management (HfB) bietet neben einer Bankausbildung verschiedene Bachelor- und Masterstudiengänge an, die steuerlich unterschiedlich zu werten sind. Der Bachelor-Studiengang stellt im Vergleich zu dem in Deutschland gängigen Diplom-Studiengang ein Studium mit stärkerem Praxisbezug und kürzerer Studiendauer dar. Der Bachelor hat dieselbe Wertigkeit wie ein Diplomabschluss an der Fachhochschule und ist die Qualifizierung für einen Masterstudiengang. Der Masterstudiengang dient dazu, innerhalb von 1 bis 2 Jahren das Bachelor-Fach wissenschaftlich zu vertiefen oder ein neues Wissensgebiet zu erschließen.
I. Fachhochschulstudium – Abschluss Bachelor of Science/Bachelor of Finance & Management
Die HfB bietet für Abiturienten sowie für Abiturienten mit Ausbildung zum/zur Bankkaufmann/frau (IHK) und Quereinsteigern mit abgeschlossenem Bankfachwirtstudium verschiedene Bachelorstudiengänge an.
So haben Abiturienten die Möglichkeit, direkt nach dem Abitur, BWL zu studieren, im Rahmen von strukturierten Praktika Erfahrungen zu sammeln und nach 7 Semestern (davon 2 Auslandssemestern) den Abschluss Bachelor of Science zu erwerben. Die Studiengebühren betrugen 2005 je Semester 4.000 EUR.
Praktische Erfahrungen können auch im Rahmen einer parallel zum Studium absolvierten Berufsausbildung (ausbildungsintegriertes Studium) oder nach Abschluss der Ausbildung durch eine parallel zum Studium geleistete Teilzeitarbeit (berufsintegriertes Studium) gesammelt werden. In beiden Fällen erreichen die Studierenden nach 7 Semestern (davon 1 Auslandssemester) den Abschluss Bachelor of Science. Die Studiengebühren betrugen 2005 je Semester 4.700 EUR (3.525 EUR bei Ausbildung bzw. Berufstätigkeit bei einem Kooperationspartner).
Neben diesem Angebot können Abiturienten mit Berufsausbildung den Bachelorstudiengang Finance & Management wählen. Dieser endet nach 8 Semestern mit dem Abschluss Bachelor of Finance & Management. Die Studiengebühren betrugen 2005 insgesamt 16.600 EUR. Bei Quereinsteigern mit abgeschlossenem Bankfachwirtstudium verkürzt sich die Studienzeit auf 4 Semester.
Der Bachelor-Grad stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Auch für Quereinsteiger mit absolviertem Bankfachwirtstudium handelt es sich hierbei um ein Erststudium i.S. des § 12 Nr. 5 EStG, da dieser Studiengang keinen akademischen Abschluss vermittelt (siehe III.).
Abiturienten mit absolvierter Bankausbildung werden im Rahmen eines berufsintegrierten Studiums bis zur Hälfte der tariflichen Arbeitszeit in einer Bank aufgrund eines Teilzeitarbeitsvertrages beschäftigt und können drei Tage je Woche in der Fachhochschule studieren. Das arbeitgebende Kreditinstitut zahlt in der Regel einen Beitrag an den Verein zur Förderung der Bankakademie.
Aufgrund der vertraglichen Gestaltung kann hier nicht von einem Ausbildungsdienstverhältnis ausgegangen werden; es besteht keine arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Studium. Vielmehr ermöglicht das Teilzeitarbeitsverhältnis das Studium. Sofern die Studiengebühren voll oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden, sind diese Beträge daher dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Außerdem stellen die jeweiligen Kostenbeiträge steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Bei einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung des Studierenden, nach dem Studium noch für eine bestimmte Zeit bei dem derzeitigen Arbeitgeber tätig zu bleiben, gilt dasselbe.
Die Studierenden können die als Arbeitslohn besteuerten Studiengebühren und Kostenbeiträge ggf. im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG als Sonderausgaben geltend machen.
Abiturienten mit Wahl der „ausbildungsintegrierten” Bachelor-Programme absolvieren parallel zum Studium im Blockmodell in einem Unternehmen die Berufsausbildung. Mir ist nicht bekannt, ob das Studium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses durchgeführt wird, das einen Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG zulassen würde. Die OFD bittet daher, jeweils im Einzelfall anhand des Ausbildungsvertrages zu prüfen, ob das Studium Gegenstand des Dienstverhältnisses ist, insbesondere ob der Arbeitslohn auch für das Absolvieren des Studiums gezahlt wird und mir eine Kopie des Vertrages formlos zu übersenden.
II. Fachhochschulstudium – Abschluss Master of Science/Master of Laws/Master of Business Administration
Nach Abschluss des Bachelor- oder eines anderen Studiums bietet die HfB Studierenden verschiedene Masterstudiengänge an. Diese eigenständigen Studiengänge umfassen 3 – 4 Semester und enden mit dem akademischen Grad Master of Science, Master of Business Administration oder Master of Laws. Die Studiengebühren betrugen 2005 je nach Studiendauer insgesamt 17.250 EUR oder 24.800 EUR.
Die Aufwendungen in Zusammenhang mit diesem Zweitstudium unterliegen nicht dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 5 EStG, so dass sie in voller Höhe als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig sind.
III. Studiengänge „B...