(1) Der Pflanzraum je Baum ist nur bei den Obstarten Apfel und Birne von Bedeutung. Er ist für jedes Trennstück beziehungsweise jedes Teilstück innerhalb eines Trennstücks für sich zu ermitteln. Gleichartige Teilstücke innerhalb verschiedener Trennstücke können zusammengefaßt werden.
(2) Bei der Abgrenzung der Teilstücke ist zu unterscheiden zwischen
2. |
nicht geordneter Pflanzweise. |
(3) Der Pflanzraum in Quadratmetern je Baum wird ermittelt
1. |
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe a durch Multiplikation von Reihenabstand und Abstand innerhalb der Reihen; |
2. |
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 Buchstabe b durch Division der Fläche durch die Anzahl der Bäume; |
3. |
in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 nach der Erziehungsform des Baumes; dabei ist folgender Pflanzraum anzusetzen
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