Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Antrag auf mündliche Verhandlung gegen ein Urteil
Leitsatz (NV)
Hat das FG durch Urteil entschieden, ist für einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kein Platz. Mit einem derartigen Antrag kann allein einem Vorbescheid begegnet werden.
Normenkette
Verfahrensgang
FG Düsseldorf |
Fundstellen
Haufe-Index 417539 |
BFH/NV 1991, 548 |
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