Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Antrag auf mündliche Verhandlung gegen ein Urteil

 

Leitsatz (NV)

Hat das FG durch Urteil entschieden, ist für einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung kein Platz. Mit einem derartigen Antrag kann allein einem Vorbescheid begegnet werden.

 

Normenkette

FGO § 90 Abs. 3 S. 2

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf

 

Fundstellen

Haufe-Index 417539

BFH/NV 1991, 548

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