Entscheidungsstichwort (Thema)
Fehlende Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten
Leitsatz (NV)
Für die Anwendung des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG ist es ohne Bedeutung, ob der Prozeßbevollmächtigte die Voraussetzungen für eine Zulassung als Rechtsanwalt erfüllt und ob er einen Zulassungsantrag gestellt hat, solange er nicht als Rechtsanwalt wirksam zugelassen ist.
Normenkette
Verfahrensgang
FG München |
Fundstellen
Haufe-Index 415726 |
BFH/NV 1989, 311 |
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