Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine AdV nach Ablehnung der NZB
Leitsatz (NV)
Zur Prüfung der Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (§ 69 Abs. 2 und 3 FGO) kann es nicht mehr kommen, wenn der BFH die Zulassung der Revision abgelehnt hat und somit der Bescheid rechtskräftig bestätigt worden ist.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 417711 |
BFH/NV 1995, 601 |
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