Entscheidungsstichwort (Thema)
Bauherrengemeinschaft; Anleger als Erwerber; zum Vertrauensschutz und zur Anwendung des Übergangserlasses
Leitsatz (NV)
1. Anleger im Bauherrenmodell sind einkommensteuerrechtlich regelmäßig als Erwerber zu beurteilen; sämtliche Aufwendungen gehören deshalb zu den Anschaffungskosten.
2. Zur Anwendung des § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 2 AO 1977 und des Übergangserlasses des BdF vom 14. März 1990, BStBl I 1990, 147.
Fundstellen
Haufe-Index 417588 |
BFH/NV 1992, 464 |
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