Entscheidungsstichwort (Thema)
Anbringung einer Klage
Leitsatz (NV)
Eine allein an das FG adressierte, (zunächst) an das FA gelangte Klage ist nicht bei dieser Behörde i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 FGO angebracht, wenn die Sendung dort zwar mit einem Stempel zur Weiterleitung an das FG versehen, aber ungeöffnet weitergesandt wird.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 415080 |
BFH/NV 1988, 95 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Finance Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen