Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand bei städtischen Linienbusfahrern in Niedersachsen
Leitsatz (NV)
1. Die Regelung der Lohnsteuerrichtlinien über die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand bei Berufskraftfahrern ist auf Linienbusfahrer anwendbar.
2. Ein einzelnes Bundesland - hier Niedersachsen - kann die Richtlinienregelung über die Berücksichtigung des Verpflegungsmehraufwands bei Berufskraftfahrern nicht einseitig ändern.
Normenkette
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; GG Art. 108 Abs. 7; LStR 1981 Abschn. 22 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 3
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG |
Fundstellen
Haufe-Index 414693 |
BFH/NV 1987, 167 |
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