Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestimmung der "Opfergrenze" unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerpauschbetrages

 

Leitsatz (NV)

Bei der Berechnung der sogenannten Opfergrenze ist der Arbeitnehmerpauschbetrag anzusetzen; das gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige keine Werbungskosten hatte.

 

Normenkette

EStG § 9a S. 1 Nr. 1a, § 33 Abs. 2, § 33a Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 67562

BFH/NV 1998, 1080

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