Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorausabtretung von ESt-Erstattungsansprüchen bei Nettolohnvereinbarung

 

Leitsatz (NV)

1. Die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

2. Abflüsse auf Grund von ESt-Erstattungsansprüchen, die sich erst aus noch durchzuführenden ESt-Veranlagungen ergeben, können bei diesen Veranlagungen nicht als negative Einnahmen berücksichtigt werden.

 

Normenkette

EStG § 11

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 22.06.1990 - VI R 162/86 (NV); BFH/NV 1991, 156

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132478

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