Schlagwörter

Haftung, Grundstückseigentümer

 

Rechtsfrage (Thema)

Grundsätzliche Bedeutung des Tatbestandmerkmals "dienen" gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 AO:

"Dient" ein Grundstück einem Unternehmen, wenn dieses lediglich als Zwischenmieterin auftritt, sodass der Eigentümer des Grundstücks nach § 74 Abs. 1 Satz 1 AO für die Steuerschulden der Zwischenmieterin in Haftung genommen werden kann?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 74 Abs. 1 S. 1

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG (Entscheidung vom 15.07.2021; Aktenzeichen 11 K 14151/15)

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