Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 14.11.2000; Aktenzeichen IV B 156/99)

FG Köln (Urteil vom 21.10.1999; Aktenzeichen 7 K 1520/88)

 

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1494562

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