OFD Düsseldorf, Verfügung v. 11.8.2005, S 2729 A - St 132 - D/S 0170 - 7 - St 133 - K
Die Anerkennung einer Stiftung als steuerbegünstigte Körperschaft i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG setzt u.a. gem. § 60 Abs. 1 AO die Erfüllung der formellen Satzungsmäßigkeit voraus.
Als Anlage veröffentlicht die OFD eine Mustersatzung, die die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erforderlichen satzungsmäßigen Mindestanforderungen enthält.
Sofern – dem FA – in Einzelfällen bei Stiftungen die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Satzung obliegt (vgl. hierzu KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H II 2 Tz. 3), ist die formelle Satzungsmäßigkeit unter Beachtung dieser Mustersatzung zu überprüfen.
Die Mustersatzung wird zudem in die KSt-Kartei NW § 5 KStG Karte H 105 eingestellt.
Muster für die Errichtung steuerbegünstigter Stiftungen
(Stand: 15.2.2005)
Vorbemerkung
(allgemeine Erläuterungen zu den Mustern)
Eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts bedarf zu ihrer Anerkennung eines Stiftungsgeschäfts einschließlich einer zugehörigen Stiftungssatzung.
Die nachfolgenden Muster dienen als Orientierungshilfe zur erleichterten Gründung steuerbegünstigter Stiftungen.
Die nähere Ausgestaltung sowie andere Gestaltungen insbesondere der Stiftungssatzung sind durchaus möglich. Oberste Richtschnur dabei ist der Stifterwille. Bestimmte stiftungs- und steuerrechtliche Vorgaben müssen jedoch beachtet werden.
Weitere Erläuterungen sowie umfassenden Beratungsservice zur Gründung einer steuerbegünstigten Stiftung erhalten Sie kostenlos und unbürokratisch (auch durch telefonische Kontaktaufnahme) von der Stiftungsbehörde. Dies ist im Regelfall die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Stiftung ihren Sitz haben soll.
Die Bezirksregierung beteiligt die Oberfinanzdirektion zu den steuerrechtlich erforderlichen Formulierungen von Stiftungsgeschäft und -satzung.
TeilI Muster eines Stiftungsgeschäfts für steuerbegünstigte Stiftungen
(siehe zunächst Vorbemerkung vor Teil I – allgemeine Erläuterungen –)
STIFTUNGSGESCHÄFT
Wir/Ich, die Unterzeichnerin/der Unterzeichner, errichte(n) hierdurch unter Bezugnahme auf das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW) vom 15.2.2005 (GV NRW Nr. 5 S. 52/SGV NRW 40) als selbstständige Stiftung im Sinne des § 2 StiftG NRW die
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„……………………………………… – Stiftung” |
mit Sitz in |
……………………………………………… |
Die Stiftung soll ausschließlich gemeinnützige – mildtätige – kirchliche Zwecke (nichtverfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung verfolgen.
Zweck der Stiftung ist ……………………………………
Als Anfangsvermögen sichere ich/sichern wir der Stiftung …………………………… Euro (in Worten: …………………………… Euro) zu, und zwar in der Weise, dass ich/wir jeweils die im Folgenden einzeln aufgeführten Beträge entrichte(n):
(1. Stifterin/Stifter) |
……………………………… |
Euro |
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(2. Stifterin/Stifter) |
……………………………… |
Euro |
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(3. Stifterin/Stifter) |
……………………………… |
Euro |
Darüber hinaus übertrage(n) ich/wir ihr das Eigentum an ……………………………
Das Stiftungsvermögen ist in seinem Wert grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten.
Die Stiftung soll durch einen aus mindestens ………… und höchstens ………… Personen bestehenden Vorstand sowie durch ein aus mindestens …………… und höchstens ………… Personen bestehendes Kuratorium verwaltet werden.
Dem ersten Vorstand sollen folgende Personen angehören:
1. |
………………………………………………………… |
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2. |
………………………………………………………… |
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3. |
………………………………………………………… |
Dem ersten Kuratorium sollen folgende Personen angehören:
1. |
………………………………………………………… |
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2. |
………………………………………………………… |
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3. |
………………………………………………………… |
Näheres regelt die anliegende Satzung, die Bestandteil dieses Stiftungsgeschäftes ist.
……………………………………, |
den |
………………………… |
………………………………… |
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…………………………… |
(Stifterin/Stifter) |
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(Stifterin/Stifter) |
TeilII Muster einer Stiftungssatzung für steuerbegünstigte Stiftungen
(siehe zunächst Vorbemerkung vor Teil I – allgemeine Erläuterungen –)
STIFTUNGSSATZUNG
Präambel
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung
1. Die Stiftung führt den Namen ………-Stiftung.
2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in ………
§ 2 Gemeinnütziger – mildtätiger – kirchlicher Zweck
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige – mildtätige – kirchliche – Zwecke (nichtverfolgte Zwecke streichen) im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist ………………………… (z.B. die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe, des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, des Sports, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen).
3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch ……………………………………… (z.B. Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen, Preisverleihungen, Vergabe von Stipendien, Unterhaltung einer Schule...