vorläufig nicht rechtskräftig
Revision zugelassen durch das FG
Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme einer Arbeitgeberin durch Lohnsteuernachforderungsbescheide
Leitsatz (redaktionell)
- Auch bei einer herausragend aufwändigen Feier des Firmenjubiläums mit 5-stelliger Teilnehmerzahl ist die für die Annahme eines überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses geltende Freigrenze von 110 Euro gem. R 72 Abs. 4 LStR 2005 noch angemessen und nicht im Einzelfall im Hinblick auf branchenspezifische Besonderheiten oder die die Bedeutung und wirtschaftliche Größe des Arbeitgebers zu erhöhen.
- Für die Ermittlung des Über- oder Unterschreitens der 110 Euro Grenze sind die Gesamtaufwendungen des Arbeitgebers einschließlich der Kosten des äußeren Rahmens der Veranstaltung zugrundezulegen. Dazu gehören auch Reisekosten für auswärtig beschäftigte Arbeitnehmer (entgegen LStR 2008 R 19.5 Abs. 5 Nr. 3).
- Nur bei Gelegenheit der Veranstaltung gewährte Vorteile und abgrenzbare Kostenstellen, die in keiner Weise den Arbeitnehmern zu Gute kommen, sind nicht einzubeziehen.
- Maßgeblich für die Prüfung des Überschreitens der Freigrenze ist die ggf. zu schätzende Zahl der tatsächlichen teilnehmenden Beschäftigten und nicht die Anzahl der eingeladenen oder angemeldeten Arbeitnehmer.
Normenkette
EStG § 8 Abs. 1, 2 S. 1, § 19 Abs. 1, § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; LStDV § 2 Abs. 1 S. 1; AO § 162 Abs. 1; LStR 2005 R 72 Abs. 4; LStR 2008 R 19.5 Abs. 5 Nr. 3
Streitjahr(e)
2007
Nachgehend
Tatbestand
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Streitig ist, ob sie zu Recht durch den Lohnsteuernachforderungsbescheid vom 11.12.2007 in Anspruch genommen wird, soweit es um den Zufluss von, nach Auffassung des Beklagten, lohnsteuerpflichtigen, geldwerten Vorteilen bei ihren Arbeitnehmern geht, resultierend aus der Teilnahme an der Veranstaltung der „A"-Gruppe, der sie angehörte, anlässlich des Firmenjubiläums am 4.9.20xx
Zur Feier des Firmenjubiläums fanden am 2.9.20xx und am 4.9.20xx (Sonntag) Veranstaltungen in „B” statt. Zum Termin am 2.9.20xx waren 684 (lt. Einladungsliste) Gäste aus Wirtschaft und Politik geladen. Es handelte sich um ein sogenanntes „VIP-Event”. Hierfür sind erhebliche Aufwendungen getätigt worden.
Für den 4.9.20xx wurde hingegen die gesamte Belegschaft der Firmengruppe, insgesamt 20.604 Personen, aufgefordert teilzunehmen. Das Anmeldeverfahren begann Ende Mai 20xx. Die „Einladungen” erfolgten im Wesentlichen als Aushang in den Filialen und Betrieben der Firmengruppe. Mit Frist bis zum 17.6.20xx wurden die Mitarbeiter aufgefordert, sich für eine Teilnahme registrieren zu lassen. Dem leisteten daraufhin 18.589 Arbeitnehmer Folge.
Die Veranstaltung war bereits im Jahr zuvor angekündigt und mit den Planungen und Vorbereitungen war bereits damals begonnen worden. Mit der Gesamtorganisation wurde ein Eventveranstalter, die „C”, beauftragt. Von einer ursprünglich angedachten zusätzlichen Einladung aller Pensionäre der Firmengruppe war wegen des organisatorischen und logistischen Aufwandes Abstand genommen worden. Die Versammlungsgenehmigung wurde, noch ausgehend von einer Einladung der Pensionäre, für 26.809 Personen beantragt. Es standen Anreisekapazitäten für 23.129 Personen bereit (153 Busse, 9 Sonderzüge und 4.000 Parkplätze). Während der Fahrten mit Bussen und Bahnen wurden die Arbeitnehmer aus den Beständen der Handelsmärkte (Hinfahrt) und in Form von Lunchpaketen des für die Veranstaltung bestellten Caterers (Rückfahrt) versorgt und sahen ein Anreisevideo mit dem bekannten Fernsehmoderator „D”.
Der Mietvertrag wurde am 7.7.20xx für den Zeitraum vom 29.8. bis zum 8.9.20xx abgeschlossen. Darin war für den Termin am 4.9.20xx von voraussichtlich ca. 15.000 teilnehmenden Personen die Rede.
Zur Anzahl der am 4.9.20xx teilnehmenden Personen sind den vorhandenen Unterlagen verschiedene Zahlen zu entnehmen. In einer internen Firmenzeitung, hergestellt aus Anlass der Veranstaltung, ist von etwa 17.000 Besuchern die Rede. Dieselbe Zahl tauchte in der Presse auf und wird auch auf der die Veranstaltung dokumentierenden Video-DVD genannt. Die fertige DVD wurde später, im November 20xx, den angemeldeten Arbeitnehmern als Präsent übersandt. Auf der Film-DVD begrüßt allerdings in einer Szene die als Moderatorin engagierte „E” nur „über 15.000” Besucher.
Hinsichtlich der möglichen Teilnehmerzahl ergibt sich aus einer Rechnung vom 26.7.20xx, dass 15.000 Ausweishüllen bestellt worden waren und am 12.8.20xx ausgeliefert wurden. Mit Rechnung vom 24.8.20xx wurden weitere 1.000 Ausweishüllen abgerechnet unter dem Bezug „Hostessen/Security”. Ein drittes Kontingent von Ausweishüllen wurde am 22.8.20x geliefert und ist, wie sich aus den abweichenden, auf die Teilnehmerbescheinigungen abgestimmten Maßen ergibt, dem VIP-Event zuzuordnen.
Eine vorab erstellte Kalkulation (Stand per 3.6.2005) des beauftragten Caterers („Kostenan...