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FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.11.2018 - 3 K 1280/18

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Revision eingelegt (BFH IX R 31/18)

Entscheidungsstichwort (Thema)

AfA: Ergänzungsrechnung beim Eintritt in eine vermögensverwaltende Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Leitsatz (amtlich)

1. Die gesamten Anschaffungskosten, die einem Gesellschafter einer vermögensverwaltend tätigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts für den Erwerb der Gesellschafterstellung entstehen, sind in einer Ergänzungsrechnung zu erfassen und auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens zu verteilen.

2. Die erfolgswirksame Auflösung der in einer solchen Ergänzungsrechnung ausgewiesenen Anschaffungskosten ist nicht von der Handhabung in der Gesamthandsbilanz abhängig.

Normenkette

AO § 39 Abs. 2 Nr. 2; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten steht in Streit, in welcher Höhe im Streitjahr (2015) Absetzungen für Abnutzung (AfA) im Rahmen einer für den Beigeladenen geführten Ergänzungsrechnung anzusetzen sind.

Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, erzielt Einkünfte aus der Verpachtung eines in ihrem Eigentum stehenden Lebensmittelmarktes in S.

Zunächst waren im Streitjahr vier natürliche Personen (F. N., B. B., C. G. und M. T.) zu jeweils 25% als Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen der Klägerin beteiligt. An den Gesellschafterstellungen waren Nießbrauchsrechte zu Gunsten von M. N., A. N. und K. N. bestellt. Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Übergabeverträge vom 29. April 2004, vom 10. Dezember 2010 und vom 20. September 2011.

Mit Vertrag vom 7. Mai 2015 übertrugen F. N. und B. B. - mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter - ihre Anteile an der Klägerin für 480.000 € an den Beigeladenen. Die auf diesen Anteilen lastenden Nießbrauchsrechte zu Gunsten von A. N. und M. N. wurden gleichzeitig aufgehoben, während die auf den Gesellschaftsanteilen de...

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