Das Vorliegen eines oder mehrerer der folgenden Indikatoren lässt in der Regel auf einen maßgeblichen Einfluss des Unternehmens schließen:

 

(a)

Vertretung im Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens;

 

(b)

Teilnahme an den Entscheidungsprozessen, einschließlich der Teilnahme an Entscheidungen über Dividenden oder sonstige Ausschüttungen;

 

(c)

wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und dem Beteiligungsunternehmen;

 

(d)

Austausch von Führungspersonal; oder

 

(e)

Bereitstellung bedeutender technischer Informationen.

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