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Inhaltsübersicht für die Jahresabschluss-Checkliste Kapitalgesellschaften, Steuerbilanz
Zu versteuerndes Einkommen von GmbH und AG
GmbH und AG/Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)/Verdeckte Einlagen
GmbH und AG hinsichtlich einer Organschaft
GmbH und AG bei der Umsatzsteuer
Praxis-Checkliste: "Corona-Pandemie 2020–2023" | |||||
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Es gibt keine expliziten Besonderheiten zur steuerrechtlichen Bilanzierung einer Kapitalgesellschaft aufgrund der Rechtsänderungen zur Corona-Pandemie. Haben Sie aber die allgemeingültigen Besonderheiten aus den nicht rechtsformspezifischen, allgemeinen Jahresabschluss-Checklisten 2023 beachtet? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ |
Checkliste "Corona-Pandemie 2020–2023"
Praxis-Checkliste: GmbH/AG/Allgemein | |||||
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1. Wurden Bewertungsunterschiede zur Handelsbilanz[1] und steuerliche Ansatzverbote beachtet, insbesondere[2] bei
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□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
2. Wurden beim Erwerb eigener Anteile durch die Kapitalgesellschaft die Grundsätze des BMF-Schreibens v. 27.11.2013 beachtet?[3] Die Finanzverwaltung geht entsprechend der überwiegenden Literaturauffassung von einer Kapitalherabsetzung aus überhöhten Kaufpreiszahlungen aus. Überhöhte Kaufpreiszahlungen stellen im Regelfall vGA dar.[4] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
3. Wurden die Regelungen zur Zinsschranke beachtet, sofern eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung i. S. d. § 8a Abs. 2 bzw. 3 KStG vorliegt?[5] Wurde beachtet, dass die Bemessungsgrundlage für die 30-%-Grenze um vGA mit Zinsertragscharakter zu erhöhen ist?[6] Wurde die Freigrenze von 3 Mio. EUR beachtet?[7] Wurde bei der Berechnung der Zinsschranke der EBITDA-Vortrag für einen Zeitraum von jeweils 5 Jahren beachtet? Wurde die aktuelle BFH-Rechtsprechung beachtet, wonach die Zinsschranke als potenziell verfassungswidrig einzustufen ist?[8] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
4. Wurde für die Bildung/Bewertung von Pensionsrückstellungen ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung von § 6a EStG[9] eingeholt? Wurde die BFH-Rechtsprechung[10] berücksichtigt, wonach bei einem Berechnungsfehler ein Nachholverbot für Pensionsrückstellungen besteht? Wurde die Bewertung unter Berücksichtigung der angehobenen Altersgrenzen vorgenommen?[11] Wurde beachtet, dass bei Gesellschafter-Geschäftsführern (Ges-GF) entgegen R 6a Abs. 8 EStR 2012 das vertraglich festgelegte Pensionsalter zugrunde zu legen ist?[12] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
5. Wurde für Pensionsrückstellungen der BFH-Beschluss[13] beachtet, wonach eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden darf, wenn die Pensionszusage in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen steht? Wurde auch die Grundsatzentscheidung des BFH[14] zur Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer beachtet? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
6. Wurde in Bezug auf den Ansatz und die Bewertung von Pensionsrückstellungen beachtet, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung[15] nun geklärt ist, dass die Rechtsprechungsgrundsätze zur Erdienbarkeit von Pensionszusagen nicht auf die echte Barlohnumwandlung eines Gesellschafter-Geschäftsführers anzuwenden sind? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
7. Wurde beim Verfassen von Gewinnausschüttungsbeschlüssen beachtet, dass nach § 44 Abs. 1 EStG die Kapitalertragsteuer im Zuflusszeitpunkt abzuführen ist und deshalb die Festlegung eines abweichenden Fälligkeitstags im Beschluss sinnvoll ist? Wurde beachtet, dass für nach dem 31.12.2014 zufließende Gewinnausschüttungen Kirchensteuer von der Kapitalertragssteuer einzubehalten ist und hierzu eine Regelabfrage beim BZSt einmal jährlich im Zeitraum vom 1.9. bis 31.10. erforderlich ist?[16] | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
8. Wurde die BFH-Rechtsprechung[17] beachtet, wonach unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, die zwar keine feste Laufzeit haben, die Gesellschaft aber am Bilanzstichtag mit einer Fortdauer der Kapitalüberlassung für mindestens weitere 12 Monate rechnen kann, nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG abzuzinsen sind? | |||||
□ | ja | □ | nein | □ | nicht relevant |
Bemerkung: ________________________________________________ | |||||
9. Wurde bei stillen Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften... |
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